Arnsberg/Winterberg. Vor dem Landgericht Arnsberg steht eine 31-jährige Sozialarbeiterin, der die Staatsanwaltschaft eine Mitschuld am Tod eines Kleinkindes vorwirft.

Die Verteidigung der 31-jährigen Angeklagten will sich auf keinen Deal einlassen. Sie will klar und deutlich festgestellt wissen: Ihre Mandantin trifft keine Mitschuld am Tod eines Kleinkindes bzw. am Leid seiner Schwestern.

In dem Berufungsverfahren gegen eine Mitarbeiterin des HSK-Jugendamtes, das am Dienstag vor dem Landgericht Arnsberg eröffnet wurde, rückt damit zwangsläufig auch wieder die zehnfache Mutter aus dem Raum Winterberg in den Fokus. Sie war im vergangenen Jahr rechtskräftig dafür verurteil worden, zwei ihrer Kinder nicht ausreichend mit Nahrung und Flüssigkeit versorgt zu haben. Jetzt geht es um die Sozialarbeiterin, die die Familie damals betreut hat. Die Mutter tritt als Zeugin und als Nebenklägerin auf.

Die Verteidiger der Sozialarbeiterin machten am Dienstag deutlich: Man wolle eine vollständige Rehabilitation der Mandantin. Das Gericht hatte heute Mittag eine Einschätzung abgegeben und angeregt, das Verfahren gegen die Jugendamtsmitarbeiterin möglicherweise gegen Auflagen einzustellen. Selbst die Staatsanwaltschaft, die ebenfalls in Berufung gegangen war, weil ihr das Urteil aus Medebach zu milde war, hat Gesprächsbereitschaft signalisiert. Die Verteidigung möchte aber alle Zweifel ausgeräumt wissen.

Zweijähriger starb an Unterversorgung

Seit Dienstag Morgen läuft vor dem Arnsberger Landgericht das Berufungsverfahren. Der Fall hatte überregional für Aufsehen gesorgt: Ein zweijähriger Junge war im Februar 2014 im Raum Winterberg an Unterversorgung gestorben, seine neun Monate alte Schwester konnte noch gerettet werden. Die Mutter der beiden ist inzwischen rechtskräftig verurteilt. Jetzt geht es in dem Berufungs-Verfahren um die Frage, ob die Mitarbeiterin des Jugendamtes Mitschuld am Tod des Jungen und am Leid seiner kleinen Schwester trägt.

Medebacher Gericht sah Mitschuld

Das Medebacher Amtsgericht hatte im Mai 2017 nach vier Verhandlungstagen eine Mitschuld gesehen und die Frau wegen fahrlässiger Tötung zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten auf Bewährung verurteilt. Außerdem sollte sie 4200 Euro an das westfälische Kinderdorf zahlen. Die Frau, die inzwischen in einer anderen Funktion beim Kreis arbeitet, hat gegen das Urteil Berufung eingelegt.

Gleich zum Auftakt der heutigen Verhandlung rügte Rechtsanwältin Astrid Aengenheister die Besetzung des Gerichts. Grund: Ein Schöffe hatte sich selbst für befangen erklärt, da er beruflich mit der angeklagten Jugendamtsmitarbeiterin zu tun hatte. Deshalb war kurzfristig zum Verhandlungsbeginn eine Ersatz-Schöffin vorgestellt worden. Oberstaatsanwalt Wolfgang Niekrens erklärte, er halte die Begründung des Schöffen für einen nachvollziehbaren Grund.

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Nach längerer Beratungspause kam auch das Gericht zu dem Beschluss, das Verfahren mit der neuen Schöffin wie geplant fortgesetzt werden könne. Am Nachmittag wird die rechtskräftig verurteilte zehnfache Mutter, die in dem Verfahren als Zeugin und als Nebenklägerin auftritt, gehört.