Brilon/Winterberg. Einer ihrer Söhne kam ums Leben, weil er nicht mit ausreichend Nahrung versorgt wurde. Jetzt hat die zehnfache Mutter ihre Haft angetreten.
Die zehnfache Mutter hat ihre Haft in der Justizvollzugsanstalt Bielefeld angetreten. Die 41-Jährige aus dem Großraum Winterberg war im September vergangenen Jahres vom Schwurgericht Arnsberg wegen Körperverletzung mit Todesfolge in einem minderschweren Fall und Körperverletzung durch Unterlassen zu dreieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt worden. Sie hatte zwei ihrer Kinder nicht ausreichend mit Nahrung und Flüssigkeit versorgt. Ein Junge war gestorben, ein Mädchen konnte noch gerettet werden. Eine Revision gegen dieses Urteil hatte der Bundesgerichtshof verworfen.
Mehr Artikel zum Thema
Vorwurf der Vergewaltigung
Ihr Verteidiger, Stephan Lucas aus München, ließ nichts unversucht, der Frau die Haft zu ersparen bzw. den Haftantritt aufzuschieben. U. a. läuft nach wie vor ein Gnadengesuch bzw. eine Petition, über die noch nicht entschieden ist. Außerdem hatte Lucas um Haftaufschub gebeten, da die Frau Mitte Juli als Klägerin in einem weiteren Prozess vor dem Briloner Schöffengericht auftreten sollte. Angeklagt dabei ihr ehemaliger Lebensgefährte und Vater von neun Kindern, dem sie Vergewaltigung vorwirft. Dieses Verfahren wurde allerdings inzwischen in den November (voraussichtlich 14. und 18.) verschoben. „Ein Zeuge konnte zu dem Juli-Termin nicht; außerdem wurden weitere Zeugen benannt“, sagte Amtsgerichtsdirektor Hans-Werner Schwens. U.a. ist angeblich auch beantragt, Staatsanwalt und Vorsitzende Richterin aus dem Arnsberger Verfahren als Zeugen zu hören.
Schwere Anschuldigungen
In dem Arnsberger Verfahren waren dem neunfachen Vater schwere körperliche Übergriffe gegenüber der Familie vorgeworfen worden. Von Schlägen mit Stock und Faust sowie Würgen mit einem Gürtel war die Rede. In Arnsberg verfolgte der Ex-Lebensgefährte das Verfahren als Nebenkläger. Seine frühere Lebensgefährtin habe ihn dazu benutzt, den Bösewicht zu spielen und die Kinder zu maßregeln. Aber außer zwei, drei Backpfeifen sei da nie etwas gewesen, hatte er ausgesagt.
Verfahren eingestellt
Zwischenzeitlich hatte Verteidiger Stephan Lucas im Auftrag seiner Mandantin ein Verfahren gegen den Ex wegen Körperverletzung durch Unterlassen beantragt. Beide sind der Ansicht, dass den neunfachen Vater eine Mitschuld am Tod des Jungen trifft. Auch er habe den schlechten Gesundheitszustand sehen müssen und habe selbst aktiv nichts dagegen unternommen. Großen Wert misst der Verteidiger dabei der Aussage des Ex zu, er habe das Kind auf dem Arm gehalten und Sorge gehabt, es könne „zerbrechen“. Das Verfahren wurde eingestellt; hier bleibt theoretisch nur noch ein Klage-Erzwingungsverfahren.
Auch interessant
In dem Prozess in Brilon vor dem Schöffengericht geht es aber um den Vorwurf der Vergewaltigung.