Medebach/Winterberg. . Ein 22-jähriger Mann aus Albanien ist vom Amtsgericht Medebach zu einer Haftstrafe ohne Bewährung verurteilt worden. Er soll einen Türsteher mit Zaunlatte und Messer attackiert und Passanten mit einer zerbrochenen Bierflasche verletzt haben.

Was denn? Dieser kleine junge Mann soll mit einer Zaunlatte und zwei Messern einen Türsteher attackiert haben? Er soll zwei Passanten mit einer zerbrochenen Bierflasche angegriffen und sie verletzt haben? Ein harmloses Lächeln umspielt gestern im Sitzungssaal 15 des Medebacher Amtsgerichts das Gesicht des 22-Jährigen, während der Dolmetscher ihm die Tatvorwürfe ins Albanische übersetzt. Doch das Lächeln vergeht ihm nach zweieinhalbstündiger Verhandlung.

Zwei Jahre und vier Monate Haft

Zu zwei Jahren und vier Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt das Amtsgericht den jungen Mann aus Tirana. Und zwar wegen gefährlicher Körperverletzung in drei Fällen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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Der Vorfall mit der Bierflasche ereignet sich am 19. Juli 2014 am Waltenberg in Winterberg. Gemeinsam mit einem Kumpel geht der Albaner einen 26-jährigen Passanten und dessen Begleiterin um Geld an. „Aus purer Wut und Verärgerung, dass Sie nichts bekommen haben, werden Sie gewalttägig. Das ist absolut inakzeptabel“, sagt Richter Ralf Fischer.

Denn während der Kumpel den Passanten an jenem Juli-Abend mit der flachen Hand ins Gesicht schlägt, greift der 22-Jährige zu einer zerbrochenen Bierflasche und zielt auf das Gesicht des 26-Jährigen. Der kann den Angriff mit der Hand abwehren, zieht sich dabei aber erhebliche Schnittwunden zu. Auch seine Begleiterin wird verletzt. Richter Fischer: „Bei diesem Vorfall sind wir nur hauchdünn von einem schweren Raub entfernt.“

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Sechs Wochen später macht der kleine Mann wieder auf ganz groß. Weil er in einer Winterberger Discothek Hausverbot hat und trotzdem wieder dort aufgetaucht ist, lässt der Inhaber den Albaner von seinem Türsteher an die frische Luft setzen. Wieder ist es Wut, die ihn dazu treibt, eine Latte vom nächstbesten Zaun zu brechen und damit auf den 49-jährigen Türsteher loszugehen.

Er wirft das Holz nach ihm und nimmt Reißaus, weil zwischenzeitlich die Polizei im Anmarsch ist. Doch schon wenige Minuten später taucht der Heißsporn erneut auf. In jedem Jackenärmel hat er ein Messer stecken. Mit einem will er dem Türsteher einen Stich versetzen, trifft ihn aber zum Glück nur am Bauch. Immerhin ist der Stich aber so kraftvoll, dass der Griff abbricht. Mit dem zweiten Messer wirft er nach seinem Kontrahenten - verletzt ihn aber nicht weiter.

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„Leute wie Sie machen allen anderen Menschen, die aus Angst vor Verfolgung oder Krieg hier bei uns Schutz suchen, das Leben schwer“, redet Ralf Fischer dem 22-Jährigen ins Gewissen. „Und wie nutzen Sie Ihr Asyl? Indem Sie fortlaufend schwere Straftaten begehen.“ Der Richter folgt dem Antrag von Amtsanwalt Balkenhol und bildet für die einzelnen Taten eine Gesamtstrafe. Allein die Messerattacke schlägt mit einem Jahr und sechs Monaten ins Kontor.

Sein Mandant müsse nach dem Strafrecht für Heranwachsende verurteilt werden und seine Reue und sein Geständnis mögen doch strafmildernd berücksichtigt werden, hofft Pflichtverteidiger Robert Ingenbleek auf eine Bewährungsstrafe. Vergeblich.

In Handfessel zurück in die Zelle

So, wie er gekommen ist - in Handfesseln - verlässt der 22-jährige Angeklagte auch gestern das Gericht zurück in die Haftzelle. Dort sitzt er seit November 2015. Eine Freilassung kommt nicht in Betracht. Der Hochsauerlandkreis hat ihn zur Abschiebung ausgeschrieben. Fischer: „Sie würden sonst vermutlich untertauchen, um sich der Abschiebung zu entziehen oder um ihrer Strafe zu entgehen.“