Paderborn/Meerhof. . Urteil im Prozess um den tödlichen Unfall auf der A44 nahe Meerhof, bei dem zwei Polizeibeamte starben: Der 34-jährige Lkw-Fahrer, der den Unfall verursacht hat, erhält eine Haftstrafe von zwei Jahren auf Bewährung. Zudem wird sein Führerschein für zwei Jahre eingezogen.
Das Landgericht Paderborn hat den 34 Jahre alten Lkw-Fahrer, der in der Nacht zum 2. Juli 2015 auf der A44 in Höhe der Anschlussstelle Lichtenau/Meerhof frontal in einen Polizeiwagen auf dem Seitenstreifen krachte, zu einer Haftstrafe von zwei Jahre auf Bewährung verurteilt.
Polizisten hatten keine Chance
Eine Polizistin (46) aus Olsberg-Bruchhausen und ihr Kollege (51) aus Büren verbrannten im Auto. Durch den Aufprall hatten sie massive Verletzungen erlitten, die unmittelbar zum Tod führten. Beide Beamte waren für die Autobahnpolizei Bielefeld im Dienst. Im Prozess wird der Ehemann der getöteten Polizistin als Nebenkläger von einem Anwalt vertreten.
Der Angeklagte Waldemar R. musste sich wegen fahrlässiger Tötung und Straßenverkehrsgefährdung infolge körperlicher Mängel verantworten. Er saß wegen der Einnahme starker Schmerzmittel übermüdet am Steuer als gegen 1 Uhr der fürchterliche Unfall geschah.
"Das war mehr als ein Sekundenschlaf", sagte der Staatsanwalt in seinem Plädoyer. Der Lkw-Fahrer hätte die Übermüdung bemerken und handeln müssen. Er tat es nicht, stattdessen habe Waldemar R. jetzt zwei Menschenleben auf dem Gewissen. Eine Haftstrafe von zwei Jahren und vier Monaten sowie einen zweijährigen Führerscheinentzug hielt die Staatsanwaltschaft deshalb für angemessen. Die Verteidigung fand eine Freiheitsstrafe völlig überzogen.
Das Landgericht in Paderborn kam zu der Ansicht, eine Haftstrafe von zwei Jahren auf Bewährung sei in diesem Fall das juristisch angebrachte Strafmaß. Der Angeklagte sei bis auf einige Tempoverstöße im Straßenverkehr strafrechtlich nicht vorbelastet. Auch das sofortige und umfassende Geständnis habe bei der Urteilsfindung eine Rolle gespielt. Andererseits hatte der Unfall gravierende Folgen. Zwei Menschen verloren ihr Leben. Deshalb, so Richter Dr. Emminghaus, sei das Urteil eine Entscheidung im juristischen Grenzbereich.
Angeklagter bittet Angehörige um Entschuldigung
Gleich zu Beginn der Verhandlung bat der Angeklagte die Angehörigen der beiden Opfer - eine 46 Jahre alte Polizeibeamtin aus Olsberg-Bruchhausen und ihr 51 Jahre alter Kollege aus Büren - um Entschuldigung für das Geschehen. Der Lkw-Fahrer kann sich an den Vorfall nicht erinnern. Er habe auf einmal einen heftigen Stoß gespürt.
Zwei Polizeibeamte starben nach dem Aufprall im Wagen
Der Mann war um 22.30 Uhr in Schwalmstadt zu seiner Tour aufgebrochen, die ihn nach Herne und dann weiter nach Gießen führen sollte. Gegen 0.57 Uhr rammte er den auf dem Seitenstreifen stehenden Einsatzwagen. Das Blaulicht sei eingeschaltet und das Fahrzeug abgesichert gewesen, heißt es. Der Wagen ging in Flammen auf. Die beiden Polizeibeamten waren auf der Stelle tot. Augenzeugen, die noch zu Hilfe kommen wollten, berichten dem Landgericht von einem furchtbaren Szenario. Ein Verkehrsgutachter macht klar: der Laster sei frontal in den Polizeiwagen gekracht. Sekunden vor dem Aufprall habe es noch eine Vollbremsung gegeben.
Der 34-jährige Lkw-Fahrer ist offenbar kurz eingeschlafen. Er stand unter dem Einfluss von Medikamenten, die er gegen chronische Rückenschmerzen eingenommen hatte. Wie sehr er übermüdet war, zeigt die Tatsache, dass er nach dem schrecklichen Unfall auf dem Weg nach Paderborn im Polizeiwagen einschlief. Er hatte eingeräumt, nach einer Nachtschicht wegen starker Rückenschmerzen "schlecht geschlafen" zu haben.
Schmerzmittel verstärkten Müdigkeit am Steuer
Nach Ansicht eines Gutachters hätte R. wegen der Schmerzmittel überhaupt nicht am Steuer sitzen dürfen. Der Mann habe das Mittel am Tag vor dem tödlichen Unfall eingenommen und sei fahruntüchtig gewesen, sagte der Experte. Die Tabletten habe sich R. in Holland besorgt. Die Substanzen im Schmerzmittel hätten die Müdigkeit noch verstärkt. Zwei Jahre Haft auf Bewährung und ein zweijähriger Führerscheinentzug sind die Konsequenzen für Waldemar R.. Der Berufskraftfahrer einer Spedition hat seit dem Unfall auch keinen Job mehr.
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