Sundern. . Nach einem Streit flogen fünf Männer aus der Disco. Dann verprügelte das Quintett den Disco-Besitzer. Das hätte durchaus tödlich enden können.

Was da aus völlig nichtigem Anlass passiert ist, hätte sogar tödlich ausgehen können, waren sich der Staatsanwalt, der Anwalt der Nebenklage und selbst die Verteidiger am Montag im Prozess vor dem Schöffengericht Arnsberg einig: Fünf Männer - zwei Serben, ein Jugoslawe, ein Italiener und ein Deutscher - aus Sundern und aus Arnsberg im Alter zwischen 23 und 40 Jahren waren dort wegen einer Disco-Prügelei angeklagt.

Der Staatsanwalt warf den fünf Männern gefährliche Körperverletzung vor: „Durch ihr unkontrolliertes Treten gegen den Kopf des Opfers haben sie eine das Leben gefährdende Behandlung begangen. Außerdem haben sie gemeinschaftlich gehandelt.“

Die fünf Angeklagten räumten vor Gericht den Vorwurf ein, waren doch die Beweise gegen sie nicht zu widerlegen. Allerdings seien sie stark alkoholisiert gewesen. Man habe, bevor man gegen 4 Uhr in die Diskothek wechselte, in der Wohnung des Jugoslawen mit jeder Menge Schnaps „vorgeglüht“. Zudem in der Disco zusammen eine Flasche Hochprozentigen geleert, als eine andere Gruppe junger Männer einen Streit begann. Der Türsteher hatte daraufhin beide Gruppen des Lokales verwiesen.

Täter "waren wie von Sinnen"

Draußen trafen die Angeklagten auf den Geschäftsführer, den sie für ihren Rausschmiss verantwortlich machten. Er habe so hochmütig getan und provokant gelächelt. Deshalb habe man ihn geschlagen. Das Opfer erhielt Prellungen am Kopf, dem ganzen Körper und an den Beinen; war danach arbeitsunfähig und musste sich in ärztliche Behandlung begeben. „Ich hätte durch den ungerechtfertigten Rausschmiss ihre Ehre verletzt, hat einer zu mir gesagt und zugeschlagen“, erklärte das Opfer, das vor Gericht als Nebenkläger auftrat, um ein Schmerzensgeld zu erwirken. „Sie waren wie von Sinnen und hoch aggressiv.“

Später habe man ihm über Facebook gedroht, seinen Laden zu zerlegen. Der Geschädigte gab an, einer der Schläger habe versucht, die Überwachungskamera vor der Disco zu zerstören. Ein anderer habe versucht, ihn aus dem Sichtfeld der Kamera herauszuziehen. „So ganz daneben sind sie wohl doch nicht gewesen“, stellte er fest.

Bis auf einen Angeklagten waren alle vorbestraft, teils einschlägig. Ganz erheblich galt das für den 35-jährigen Jugoslawen, der erst im Januar 2015 vom Amtsgericht Arnsberg wegen gefährlicher Körperverletzung und Kokainbesitzes zu einer Haftstrafe von einem Jahr und sechs Monaten auf Bewährung verurteilt worden war. Einen Monat nach dem Urteil hatte er die hier zur Verhandlung stehende schwerwiegende Straftat begangen. Der Staatsanwalt beantragte für ihn unter Einbeziehung der Strafe von Anfang 2015 eine Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und drei Monaten.

Verteidiger eines der Verurteilten will in Berufung gehen

Für die anderen Angeklagten forderte der Staatsanwalt eine Freiheitsstrafe zwischen acht und zehn Monaten zu Bewährung. Für Letztere sollten Auflagen erteilt werden. Das Schöffengericht kam dem Antrag nach und verurteilte alle Fünf wegen gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung. Sie werden einem Bewährungshelfer unterstellt und müssen teils Sozialstunden ableisten oder geringe Geldbußen zahlen. Außerdem müssen die Verurteilten gesamtschuldnerisch an das Opfer 1000 Euro – jeder 200 Euro – als Schmerzensgeld zahlen.

„Die Strafen wären höher ausgefallen“, so der Vorsitzende Richter, „ wenn man nicht wegen ihrer Alkoholisierung verminderte Schuldfähigkeit hätte annehmen müssen. Sie haben noch Glück gehabt, dass die Folgen ihrer Tat für das Opfer nicht noch höher ausgefallen sind.“ Der Verteidiger des zu zwei Jahren und drei Monaten verurteilten Angeklagten will Berufung einlegen.