Gelsenkirchen. Die Gelb-Rote Karte gegen Ron Schallenberg sorgte für Schalker-Frust in Nürnberg. Der Schiedsrichter räumte einen Fehler ein - Schalke reagiert.

Diese Niederlage tat weh. Der FC Schalke 04 hatte 1:3 beim 1. FC Nürnberg verloren. Maßgeblichen Anteil am Frust hatte eine Entscheidung von Schiedsrichter Nicolas Winter. Der hatte Ron Schallenberg in der Nachspielzeit der ersten Halbzeit mit Gelb-Rot vom Platz gestellt, die S04-Spieler, Sportdirektor Marc Wilmots und Trainer Karel Geraerts kochten.

Nun wird es auch offizielle Konsequenzen geben: Schalke legt Einspruch gegen die Sperre von Schallenberg für das kommende Spiel ein. Denn was die Gelsenkirchener monierten, das war spätestens nach Sichtung der Zeitlupen nicht mehr wegzudiskutieren. Diese belegten deutlich, dass Schallenberg vor seiner zweiten Gelben Karte nicht gefoult hatte, sondern selbst vom Nürnberger Caspar Jander am Knöchel getroffen worden war.

Schalke: Schiedsrichter räumt Fehler ein

Schiedsrichter Nicolas Winter selbst räumte eine Fehlentscheidung ein: „Ich habe die Bilder nach dem Spiel natürlich auch gesehen. Und ganz klar: Ich würde nicht noch einmal so entscheiden und Schallenberg Gelb-Rot zeigen“, sagte er der Bild. „Auch, wenn es nichts mehr hilft: Ich verstehe den Ärger der Schalker, die sich alle nach Abpfiff uns gegenüber übrigens absolut sportlich fair verhalten haben, absolut.“

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Auf dem Platz selbst hatte der Unparteiische „überhaupt keine Zweifel an meiner Entscheidung, war von ihr überzeugt. Selbst Schalke-Trainer Karel Geraerts kam in der Halbzeit zu mir und sagte, sein erster Eindruck sei Gelb-Rot gewesen.“

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Für die Schalker war dies Grund, nun den Weg über die DFB-Gremien zu gehen. „S04 wird gegen die Sperre von Ron Schallenberg Einspruch einlegen. Sowohl der DFB als auch der Schiedsrichter selbst haben den offensichtlichen Fehler öffentlich eingeräumt. Die doppelte Bestrafung – Platzverweis und Sperre für ein Spiel – ist nach Ansicht des FC Schalke nicht angemessen. Der Verein sieht über diesen Einzelfall hinaus eine grundsätzliche Problematik in dieser Doppelbestrafung, wenn eine offensichtliche Fehlentscheidung vorliegt.“

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