Lüdenscheid/Palma. Vergewaltigungs-Vorwurf: Seit Juli sitzen vier junge Männer aus dem Sauerland in Palma hinter Gittern. Jetzt gab es einen neuen Antrag.
Vier der jungen Männer aus Lüdenscheid, denen die Vergewaltigung einer deutschen Urlauberin auf Mallorca vorgeworfen wird, werden wohl auch das Weihnachtsfest auf der spanischen Urlaubsinsel im Gefängnis verbringen. Der Dortmunder Anwalt Christian Isselhorst vertritt - gemeinsam mit Anwälten aus Spanien - einen der Beschuldigten, die seit gut fünf Monaten in Untersuchungshaft sitzen. Er sagt im Gespräch mit der WESTFALENPOST: „In der vergangenen Woche wurde von den spanischen Anwälten in Palma ein sogenannter Freiheitsantrag gestellt, das ist eine Art Haftprüfungsantrag. Das Gericht hat noch nicht darüber entschieden. Ich kann nicht sagen, bis wann mit einer Entscheidung zu rechnen ist.“
Den vier jungen Männern wird eine Gruppenvergewaltigung vorgeworfen. Nach den bisher veröffentlichten Erkenntnissen der spanischen Ermittler soll es in der Nacht zum 13. Juli dazu gekommen sein. Demnach hatte einer der anfangs sechs Beschuldigten die junge deutsche Frau kennengelernt. Die beiden sollen zunächst einvernehmlichen Geschlechtsverkehr außerhalb des Hotels, in dem die Lüdenscheider wohnten, gehabt haben. Später soll sie aber mit dorthin gekommen sein - und dort soll es dann zu sexuellen Übergriffen durch mehrere der Männer gekommen sein.
Zunächst waren sechs Männer auf Mallorca verhaftet worden. Einer wurde nach zwei Tagen entlassen, ein weiterer kam im September auf freien Fuß. Er soll auch wieder in Deutschland sein. Er hatte wohl glaubhaft machen können, dass er nicht an sexuellen Handlungen teilgenommen hatte. Gleichwohl wird weiter in Spanien gegen ihn ermittelt.
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Anwalt Christian Isselhorst stellt auch für den jungen Mann, den er vertritt, klar: „Mein Mandant bestreitet die Vorwürfe. Die Ermittlungen sind noch nicht abgeschlossen, es steht noch nicht fest, welchem der Beschuldigten was genau zur Last gelegt wird.“ Dass die vier Beschuldigten nun wohl auch über Weihnachten in Palma de Mallorca im Gefängnis sitzen werden, kritisiert der Jurist: „In meinen Augen sitzen sie lange genug in U-Haft. Es wäre ein gutes Zeichen, wenn sie über Weihnachten rauskämen. Aber ich rechne nicht damit, dass das noch passiert.“ In Deutschland darf die Untersuchungshaft nur sechs Monate bis zu einem Prozess andauern - für eine Verlängerung gibt es höhere Hürden. In Spanien hingegen kann sie bis zu zwei Jahre dauern, unter bestimmten Umständen auch noch länger.
Auch die für Lüdenscheid zuständige Staatsanwaltschaft Hagen ermittelt nach den bekannt gewordenen Vorwürfen gegen die jungen Männer, die zum Zeitpunkt ihrer Verhaftung zwischen 20 und 23 Jahre alt waren. Allerdings ruht das Verfahren derzeit, wie Oberstaatsanwalt Dr. Gerhard Pauli dieser Redaktion bestätigt. Man warte den Ausgang der spanischen Ermittlungen ab. Die spanischen Anwälte hätten zwar angeregt, dass die Staatsanwaltschaft Hagen beantragen solle, das Verfahren ganz nach Deutschland zu holen. Doch dafür, so Pauli, gebe es keine Grundlage. „Das müssten die spanischen Behörden von sich aus wollen.“ Dafür gebe es aber keine Anzeichen. Anders sei es bei der Verbüßung einer Haftstrafe nach einer möglichen Verurteilung in Spanien. Dies könne auch in Deutschland geschehen.
Die spanischen Behörden habe eine Anfrage dieser Redaktion bislang nicht beantwortet.