Palma de Mallorca/Hagen. Seit drei Wochen sitzen fünf Sauerländer wegen des Vorwurfs einer Gruppenvergewaltigung auf Mallorca im Gefängnis. So ist der Stand der Dinge.

Seit drei Wochen sitzen fünf Lüdenscheider im Gefängnis der Inselhauptstadt Palma de Mallorca in Untersuchungshaft. Den Männern im Alter zwischen 20 und 23 Jahren wird vorgeworfen, in der Nacht vom 12. auf den 13. Juli in einem Vier-Sterne-Hotel an der Playa de Palma eine Gruppenvergewaltigung einer jungen Urlauberin aus Deutschland begangen zu haben. Die Anwälte der Beschuldigten arbeiten im Hintergrund daran, dass ihre Mandanten die Haftanstalt verlassen und nach Deutschland zurückkehren können. Was über den Fall bekannt ist:

Ist ein Haftprüfungstermin angesetzt?

Bislang offenbar noch nicht. „Nach meinen Informationen sind am 28. und 31. Juli Anträge auf Haftentlassung beim zuständigen Gericht in Palma eingegangen“, sagt Ciro Krauthausen, Chefredakteur der deutschsprachigen Mallorca Zeitung. Wann die zuständige Haftrichterin darüber entscheidet, sei nicht bekannt. Nach Krauthausens Auffassung dürfte es dabei auch um die „grundsätzliche juristische Frage gehen, ob die fünf Tatverdächtigen jederzeit für die mallorquinischen Behörden verfügbar wären, wenn sie auf der Grundlage eines europäischen Haftbefehls nach Deutschland überstellt würden“. Mit anderen Worten: Die Haftrichterin muss abwägen, ob eine mögliche Fluchtgefahr – eine Voraussetzung für eine Fortführung der Untersuchungshaft – sich erhöhe, wenn die fünf Sauerländer unter Auflagen das Gefängnis auf der Baleareninsel verlassen und nach Deutschland zurückkehren dürften.

Was wird den fünf Männern aus Lüdenscheid vorgeworfen?

Ihnen wird zur Last gelegt, eine deutsche Urlauberin gemeinsam zum Sex gezwungen zu haben bzw. dabei tatenlos zugeschaut zu haben. Einer der Tatverdächtigen soll dabei ein Video mit seinem Smartphone gedreht haben.

Die junge Frau soll zunächst einen der Männer in einer Diskothek an der Playa de Palma kennengelernt und mit ihm sowie später mit zwei weiteren der Beschuldigten einvernehmlichen Sex gehabt haben. Erst danach soll es zu der Gruppenvergewaltigung gekommen sein.

Wie begründen die Anwälte auf Mallorca ihre Anträge auf Haftentlassung?

Der Mallorca Zeitung zufolge sehen die Anwälte nicht die Gefahr, dass ihre Mandanten in Deutschland untertauchen könnten – da diese in Lüdenscheid einen festen Wohnsitz hätten, dort verwurzelt und für die Justiz jederzeit erreichbar seien. Zudem bestehe nicht die Gefahr, dass die Tatverdächtigen außerhalb der Gefängnismauern weitere Straftaten begehen oder Beweismittel verschwinden lassen könnten – was weitere Bedingungen für einen Fortgang der Untersuchungshaft wären. Es lägen den Ermittlern alle Beweismittel vor, heißt es.

Aus Sicht der Anwälte wäre eine lange Untersuchungshaft – in Spanien kann diese Jahre andauern – unverhältnismäßig. Zumal es „Widersprüche in den bisherigen Darstellungen des mutmaßlichen Tathergangs“ gebe. Hier steht offenbar die Frage im Raum, ob und womöglich wie lange der Sex einvernehmlich war.

In Berichten wurde thematisiert, dass wegen der Sommerpause des Gerichts die Zeit drängt. Ist das so?

„Auch das Gericht in Palma geht in eine Sommerpause“, sagt Ciro Krauthausen im Gespräch mit dieser Zeitung. Diese gelte allerdings nicht für Haftsachen: „Es ist immer jemand da, der Anträge auf Haftentlassung bearbeitet und darüber entscheidet“, so der Chefredakteur der Mallorca Zeitung.

Was ist mit dem sechsten Mann aus Lüdenscheid, der Teil der Urlauber-Gruppe auf Mallorca war?

Weil er offenbar nachweislich während der vorgeworfenen Gruppenvergewaltigung auf der Couch des betreffenden Zimmers schlief, kam er nicht wie seine fünf Mitreisenden in Untersuchungshaft. Das zuständige Gericht in Palma hat das Ermittlungsverfahren gegen ihn eingestellt.

Auf Mallorca war zuletzt häufiger davon die Rede, dass die Behörden den ausufernden Ballermann-Tourismus eindämmen möchten. Könnte sich das auf die Haltung des Gerichts gegenüber den fünf Tatverdächtigen auswirken?

Beobachter gehen nicht davon aus. Falls das Gericht wenig Nachsicht mit dem Quintett walten ließe, habe das eher etwas mit dem sehr schwerwiegenden Vorwurf einer Gruppenvergewaltigung zu tun.

Sollten die fünf Sauerländer eines Tages vor Gericht stehen, mit welcher Strafe müssten sie bei einer Verurteilung rechnen?

Nach dem spanischen Strafgesetzbuch droht Vergewaltigern eine Haftstrafe von bis zu 15 Jahren.

Auch die Staatsanwaltschaft Hagen ermittelt in dem Fall. Wie ist der Stand?

„Wir haben bislang lediglich die Personalien der fünf Tatverdächtigen von den Behörden auf Mallorca erhalten“, sagt Oberstaatsanwalt Dr. Gerhard Pauli. Bevor keine Informationen zur Sache vorlägen, könne man nicht loslegen. Wenn deutschen Staatsbürgern im Ausland eine Straftat vorgeworfen wird, ist die für den Wohnort des oder der Tatverdächtigen zuständige Staatsanwaltschaft von Amts wegen dazu verpflichtet, ein Ermittlungsverfahren einzuleiten.