Lüdenscheid. Das Fahrverbot für den überregionalen Lkw-Verkehr naht. Bei der Stadt Lüdenscheid können ab sofort Ausnahmen beantragt werden. Das kosten sie.
Am 10. Juni tritt das Fahrverbot für den überregionalen Lkw-Verkehr in Lüdenscheid in Kraft. Die Stadt hat nun in einer Pressemitteilung Details dazu bekanntgegeben – und die Möglichkeit zur Beantragung von Ausnahmeregelungen für Unternehmen ab sofort freigeschaltet.
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Seit anderthalb Jahren ist die wichtige Nord-Süd-Verbindung Autobahn 45 wegen der einsturzgefährdeten und mittlerweile schon gesprengten Talbrücke Rahmedevoll gesperrt. Große Teile dieses Verkehrs quälen sich seither über eine Bedarfsumleitung durch die Stadt. Das Lkw-Fahrverbot, das auf der Bedarfsumleitung sowie im Lüdenscheider Stadtteil Brügge im Volmetal gelten wird, soll den überregionalen Verkehr jenseits von 3,5 Tonnen aus der Stadt heraushalten.
Lkw-Fahrverbot: Vereinfachtes Verfahren für Nachbarkommunen
A45 - Rahmedebrücke von oben
Grundsätzlich gilt das Verbot für alle Fahrten, die länger als 75 Kilometer sind und weder in Lüdenscheid beginnen noch enden (Belade- und Zielort). Nicht der Sitz einer Firma oder eines Kunden gilt als Grundlage für den Radius, sondern der Mittelpunkt der jeweiligen Kommune. Diese Regelung würde aber Unternehmen aus Nachbarkommunen deutlich benachteiligen, daher gibt es für sie ein vereinfachtes Verfahren für die Beantragung einer Ausnahmegenehmigung.
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Heißt konkret: Liegt ein Belade- oder ein Zielort in Altena, Halver, Herscheid, Kierspe, Meinerzhagen, Nachrodt-Wiblingwerde, Schalksmühle oder Werdohl wird eine Ausnahmegenehmigung auf Antrag ohne besondere Prüfung erteilt. Begründung laut Stadt: „Unternehmen aus den aufgeführten direkten Nachbarkommunen sind im Regelfall auf die Autobahnanschlussstellen im Lüdenscheider Stadtgebiet angewiesen.“ Die Ausnahmegenehmigung berechtigt den Inhaber nur in Kombination mit den Frachtpapieren zur Fahrt durch Lüdenscheider Stadtgebiet.
Härtefälle müssen nachgewiesen werden
Liegt ein Belade- oder ein Zielort nicht in Lüdenscheid oder einer der vorgenannten Gemeinden und liegt die Transportdistanz über 75 km Luftlinie, muss bei der Stadt Lüdenscheid eine Ausnahmegenehmigung beantragt werden. Die Verwaltung prüft dann jeden einzelnen Fall.
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Eine Berechtigung könne erteilt werden, wenn „dies in dringenden Fällen zur Versorgung der Bevölkerung mit leichtverderblichen Lebensmitteln, zur termingerechten Be- bzw. Entladung von Schiffen oder zur Aufrechterhaltung des Betriebes öffentlicher Versorgungseinrichtungen zwingend notwendig ist“ oder „aufgrund der örtlichen Verhältnisse eine alternative Fahrstrecke über Bundes- bzw. Landesstraßen bzw. zu anderen Autobahnzufahrten eine unbillige Härte für den Betriebsablauf oder eine aus verkehrlichen Gründen unzumutbare Benutzung der alternativen Fahrstrecken darstellen würde“. Diese Voraussetzungen müssen Firmen in ihren Anträgen nachvollziehbar begründen.
Wo das Formular zu finden ist und wie es dann weitergeht
Transportunternehmen können die Ausnahmegenehmigung gesammelt für alle Fahrzeuge mit Angabe der einzelnen Kfz-Kennzeichen beantragen. Das Antragsformular können sich interessierte Unternehmen über die Seite https://bruecken-bauer.info/anordnung-durchfahrtsverbot zusenden lassen. Der ausgefüllte Antrag kann dann per Mail an ausnahmen.stvo@luedenscheid.de gesendet werden.
Alle Firmen und Einzelpersonen, die eine Ausnahmegenehmigung erhalten, bekommen diese auf dem Postweg als gesiegeltes und gestanztes Dokument zugeschickt. Bei Bedarf muss das Original unverzüglich vorgelegt werden. Gültig sind die Genehmigungen laut Stadt vorerst bis zum 31. Dezember 2023 befristet.
Die Kosten für eine (Sammel-)Genehmigung betragen 100 Euro. Grund für die Gebührenhöhe sei der hohe zeitliche und personelle Aufwand, so die Stadt.