Hagen. Noch ist unklar, wie viele Unternehmen von der Flut betroffen sind. Das Land bietet nun steuerliche Entlastungen an. Und die NRW.Bank reagiert

Die Produktion läuft noch nicht wieder, aber Thomas Wallau ist optimistisch am Tag drei nach der Katastrophe: „Alle Mitarbeiter ziehen mit und helfen, wieder alles in Stand zu setzen. Familienmitglieder bringen Essen und Trinken. Das ist einfach super.“ Thomas Wallau ist Geschäftsführer der Huesecken Wire GmbH in Hagen-Hohenlimburg. Sein Betrieb mit 60 Mitarbeitern, der Stahldraht fertigt und verarbeitet, liegt im Nahmertal. In jenem Tal also, das durch Wasser- und Geröllmassen zu den am stärksten betroffenen Gebieten aus der Katastrophennacht von Dienstag auf Mittwoch gehört.

Die Produktion lief zwar zu dem Zeitpunkt nicht, aber wenige Mitarbeiter waren für Kontrollen im Betrieb, als die Wassermassen kamen, die sie aber nicht aufhalten konnten. Feuerwehr, Technisches Hilfswerk und die Bundeswehr haben geholfen, dass die schlimmsten Schäden beseitigt wurden. „Ein großes Lob an all die Helfer. Jetzt müssen wir alles säubern, aber wir gehen davon aus, dass alle Maschinen weiter laufen werden, dass sie nicht zerstört sind“, sagt Thomas Wallau, der optimistisch ist, die Produktion sehr schnell wieder aufnehmen zu können. Und mit den Versicherungen sei man in guten Gesprächen.

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Wie viele Unternehmen betroffen sind, lässt sich nicht beziffern

So optimistisch wie der Chef von Huesecken Wire können nicht alle Unternehmen sein. Dutzende, vielleicht auch Hunderte sind betroffen. Das ganze Ausmaß lässt sich noch nicht beziffern. Auch nicht von der Südwestfälischen Industrie- und Handelskammer (SIHK). Zu ihrem Zuständigkeitsbereich gehören Hagen, der Märkische Kreis und der Ennepe-Ruhr-Kreis, also die Gebiete, die in unserer Region am stärksten von der Regen- und Flutkatastrophe betroffen sind. „Wir versuchen, uns einen Überblick zu verschaffen, wie viele Unternehmen tatsächlich betroffen sind“, so SIHK-Sprecher Thomas Marotzke. Allein nach Firmen zu schauen, die in ohnehin bekannten Gebieten mit Hochwasser-Gefahr stünden, reiche nicht aus. „Hier sind ja ganz andere Unternehmen betroffen, die abseits der ausgewiesenen Gefahrenzonen stehen.“

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Am Freitag hat das Land NRW einen Katastrophenerlass für die Finanzverwaltung in Kraft gesetzt. Der beinhalte mehr als 30 steuerliche Unterstützungsmaßnahmen für „Normalbürger“, aber auch für die Wirtschaft, so Finanzminister Lutz Lienenkämper (CDU). Dazu gehörten unter anderem Sonderabschreibungsmöglichkeiten für den Wiederaufbau. Der Katastrophen-Erlass der NRW-Finanzverwaltung soll vor allem auch betroffenen Bürgern helfen. Aufwendungen für die Wiederbeschaffung von Hausrat und Kleidung und für die Beseitigung von Schäden an dem eigengenutzten Wohneigentum sind absetzbar. Mehr Infos unter www.finanzverwaltung.nrw.de.

SIHK stellt wichtig Infos zusammen

Für alle betroffenen Firmen, Geschäfte und Betriebe hat die SIHK zudem wichtige Informationen auf einer eigenen Internetseite (www.sihk.de/hochwasser) zusammengestellt. Einige Beispiele:

  • Versicherungen: SIHK-Rechtsexperte Daniel Bartelsmeier hat den dringenden Rat: „Die Begutachtung der Schäden durch einen Sachverständigen sollte grundsätzlich in Abstimmung mit der jeweiligen Versicherung erfolgen.“ Wer auf eigene Faust einen Gutachter herbei hole, der mitunter gar nicht öffentlich bestellt und vereidigt sei, riskiere Schwierigkeiten.
  • Kredite:Ansprechpartner gibt es zu Informationen für zinsgünstige Darlehen zur Unterstützung bei den Hochwasserschäden. Die NRW.Bank habe wegen der immensen Schadenslage im Land die Zinssätze stark herabgesetzt.
  • Arbeitsrecht: Auch zu beachten sind laut SIHK arbeitsrechtliche Belange. So könne ein Arbeitgeber verlangen, dass ein Arbeitnehmer trotz Hochwasser pünktlich erscheine. Dies gehöre zu seinem „Wegerisiko“. Fehlzeiten könnten sogar mit Urlaub oder Überstunden ausgeglichen werden. Auf der anderen Seite: Wenn der Betrieb wegen Hochwasserschäden nicht mehr voll arbeiten kann, dann haben die Arbeitnehmer trotzdem weiter Anspruch auf ihr Entgelt. Generell sind auch Kurzarbeiter-Regelungen über die Arbeitsagenturen möglich.