Hagen. Die DLRG warnt angesichts mehrerer Badeunfälle in den vergangenen heißen Tagen vor dem Schwimmen in offenen Gewässern.
An heißen Tagen wie diesen zieht es viele für eine Abkühlung in die örtlichen Freibäder, Seen und Talsperren. Damit der Badespaß nicht in einer Tragödie wie zuletzt am Biggesee endet, rät Klaus Wagner, Leiter der DLRG-Verbandskommunikation Westfalen, ein paar einfache Regeln zu beachten und den gesunden Menschenverstand einzusetzen: „Gehen Sie niemals alleine in Stauseen oder Talsperren schwimmen. Wenn dann etwas passiert, kriegt es im Ernstfall niemand mit.“
Die allgemeinen Baderegeln, die schon jedes Kind im Zuge des Seepferdchens kennenlernt, sollten sich alle nochmal vor Augen führen, empfiehlt der Experte. Außerdem solle man beachten, dass man an Stellen wie der Glörtalsperre ohnehin nur dann ins Wasser gehen darf, wenn eine Badeaufsicht wie die DLRG vor Ort ist.
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Wagner weiter: „Vor dem Baden ist abkühlen wichtig, damit sich der Kreislauf an den Temperaturunterschied im Wasser gewöhnen kann.“ Springt man stattdessen mit erhitztem Körper nach dem Sonnen ins kühle Nass, kann es zu einem Schock-Erlebnis kommen, was im schlimmsten Fall zur Ohnmacht führt. Auch die eigene Selbstüberschätzung stellt in Wagners Augen eine große Gefahr dar: „Gehen Sie niemals alkoholisiert schwimmen. Alkohol führt zu Selbstüberschätzung, Selbstüberschätzung führt zu: Ich mache Blödsinn.“
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Doch bereits bei der Wahl der Schwimmstelle sollten Verstand und Vorsicht die besten Ratgeber sein. Denn: Gewässer, die im Privatbesitz sind oder in denen Baden ganz oder zum Teil verboten ist, stellen eine häufig unterschätzte Gefahr dar. „Badeverbotszonen sind an Stellen, wo eine starke Strömung herrscht oder mit Unterwasserhindernissen zu rechnen sind“, mahnt der DLRG-Experte. Absolute Sicherheit gäbe es in Seen und Talsperren nie, so Wagner, doch an beaufsichtigten Badestellen haben geschulte Rettungsschwimmer den Badebereich im Blick.
Richtiges Verhalten im Ernstfall
„Eltern sollten ihre Kinder niemals unbeaufsichtigt lassen. Und damit meine ich, dass sie nicht mehr als ein bis zwei Meter entfernt sein sollen.“ Schließlich sei Ertrinken ein stiller Tod. Und wenn der Ernstfall eintritt? „Zuallererst den Notruf wählen!“, rät der Experte, „Niemals etwas anderes zuvor machen. Wenn hinterher zwei Menschen in Not sind, nutzt das niemandem etwas.“
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Ähnlich wie bei einem Verkehrsunfall solle man im Anschluss versuchen, der Person zu helfen, sie aus dem Wasser zu ziehen und Erste-Hilfe-Maßnahmen einzuleiten. Sollte eine erschöpfte Person im Wasser panisch sein, unbedingt einen Ast oder ein anderes Hilfsmittel mitnehmen, an dem sie sich festhalten kann.„Eigensicherung ist das Stichwort“, sagt Wagner. Wenn der Retter nicht genügend Abstand wahrt, liefe er Gefahr, selber heruntergezogen zu werden.