Hagen. Wenn Blitzgeräte die gemessenen Daten nicht speichern, könnte das Ergebnis angefochten werden. Ein Gericht im Saarland urteilt dazu bald.

Die Sache spielt im Saarland, aber sie ist brisant. Denn sie könnte so ausgehen, dass Radarfallen auch in Nordrhein-Westfalen vorerst das Aus droht. Der Verfassungsgerichtshof des Saarlandes befindet Anfang Juli über den Fall eines vermeintlichen Temposünders, der sich gegen seinen Bußgeldbescheid zur Wehr setzte. Mittlerweile geht es aber schon nicht mehr um die Frage, ob er tatsächlich zu schnell gefahren ist, sondern um die Frage, ob das angewandte Mess- und Speicherungsverfahren ihm ausreichend Chancen bietet, sich gegen den Vorwurf der Geschwindigkeitsüberschreitung verteidigen zu können.

Auswertung der Messung

„Bei der vorliegenden Messung handelt es sich um ein standardisiertes Messverfahren, so dass der Betroffene zur Verteidigung konkrete Einwendungen gegen die Messung vorzubringen hat. Hierzu ist er nur in der Lage, soweit eine Auswertung der Messung erfolgen kann. Hierfür muss ihm die gesamte Messreihe vorliegen“, erklärt Ralf Buerger, Fachanwalt für Verkehrsrecht in Hagen. Alles andere, sagt er, verletzte „den Grundsatz des fairen Verfahrens und beeinträchtigt das Recht auf eine effektive Verteidigung“. Problem: Viele der gängigen Geräte speichern Rohmessdaten nicht.

Auch interessant

Im konkreten Fall geht es um eine Messung eines Gerätes mit dem Namen TraffiStar S350 von der Firma Jenoptik. Ein Gerät, das in Südwestfalen mindestens im Kreis Olpe, im Hochsauerlandkreis, im Kreis Siegen-Wittgenstein und im Ennepe-Ruhr-Kreis häufig zum Einsatz kommt.

Urteil im Saarland fällt im Juli

„Das Urteil ergeht schriftlich, es findet keine weitere Verhandlung statt. Mit der Entscheidung ist voraussichtlich in der ersten Julihälfte zu rechnen“, heißt es vom Verfassungsgerichtshof im Saarland. Prozessbeobachter gehen davon aus, dass zugunsten des Autofahrers entschieden wird. Was das hieße?

Auch interessant

Untergeordnete Gerichte im Saarland müssten die Entscheidung beachten und zukünftig müssten dem Verteidiger dann die Rohmessdaten zur Verfügung gestellt werden. „Gibt es diese Daten nicht, weil sie nicht gespeichert wurden, müsste freigesprochen werden. Im Zweifel für den Angeklagten“, sagt Ralf Buerger.

Tür für Protest öffnet sich auch in NRW

Direkten Einfluss auf andere Bundesländer wie NRW hätte das Urteil aufgrund der Unabhängigkeit der Gerichte noch nicht. Klar ist aber, dass das Urteil bundesweit Wellen schlagen würde. Schließlich wird der Kampf zwischen Autofahrer und Messgerät immer und immer wieder auch vor Gericht ausgefochten. Öffnet sich die Tür für einen Protest auch nur einen Spalt, dürfte das viele Menschen interessieren.

Auch interessant

Sollte das Gericht wie erwartet entscheiden, „wäre das substanziell. Dann müsste geschaut werden, ob das Zertifizierungsverfahren ordnungsgemäß verlaufen ist“, sagt Ralf Krenkel, öffentlich bestellter Sachverständiger aus der Nähe von Herford. Und er bestätigt: „Bei der derzeit in Rede stehenden Anlage ist es tatsächlich so, dass sie keine Daten speichert.“ Das muss sie für eine Zertifizierung bislang auch nicht. Jede Geschwindigkeitsmessanlage wird vor ihrem Einsatz im Verkehr kontrolliert und zertifiziert – und zwar von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) in Braunschweig. Sie arbeitet nach dem Mess- und Eichgesetz. Nicht mehr, nicht weniger.

Ernsthafte Zweifel

Auch interessant

„Wir sind die oberste Prüfstelle für exaktes Messen. Wenn wir jetzt bei allen 153 Messgerätearten des Eichrechts, von der Zapfsäule bis zur Waage beim Metzger, sagen: Da zweifle ich die Korrektheit an, dann ist das doch absurd. Dieses Phänomen gibt es nur bei Geschwindigkeitsmessgeräten“, sagt Dr. Frank Märtens, Leiter der Arbeitsgruppe Geschwindigkeitsmessgeräte. „Ich habe ernsthafte Zweifel, dass es helfen könnte, einem Autofahrer die Rohmessdaten zur Verfügung zu stellen. Das sind endlose Zahlenkolonnen, die er nur mithilfe eines metrologisch geprüften Algorithmus verwerten kann. Das wären zudem die Daten aus genau dem Gerät, dessen korrekte Messung der Betroffene anzweifelt. Das ist widersinnig.“

Das Gericht im Saarland könnte zu einem anderen Ergebnis kommen.