Hagen. . Das Urteil des Bundesfinanzhofs zu Freimaurern dürfte keine Auswirkungen auf Gemeinnützigkeit haben. Im Notfall sind die Schützen kampfbereit.

  • Urteil des Bundesfinanzhofs zu Freimaurern dürfte keine Auswirkungen auf Gemeinnützigkeit haben
  • Schützen und Chöre wirken über die Mitgliedschaft hinaus für die Allgemeinheit
  • NRW-Finanzinister hat zuletzt 2016 erklärt: Gemeinnützigkeit bleibt

„Wir sind im Ernstfall kampfbereit, aber nicht wirklich in Sorge“, sagt Wolfram Schmitz, Bundesgeschäftsführer des Sauerländer Schützenbundes. „Um nachzuweisen, dass wir Schützen gemeinnützig sind, muss ich mich nicht groß anstrengen.“

Der Bundesfinanzhof (BFH) sieht das anders. In einem Urteil vom 17. Mai, das am Mittwoch veröffentlicht wurde (wir berichteten), hatte der Oberste Gerichtshof des Bundes für Steuern und Zölle einer Freimaurerloge, die nur Männer als Mitglieder aufnimmt, die Gemeinnützigkeit abgesprochen, weil sie keine zwingenden sachlichen Gründe für den Ausschluss von Frauen anführen konnte. Dies allein hätte keine großen Wellen geschlagen. Aber der BFH teilt mit, das Urteil könnte sich „auch auf Vereine auswirken, die die Gemeinnützigkeit in Anspruch nehmen, aber wie z.B. Schützenbruderschaften, Männergesangvereine oder Frauenchöre Männer oder Frauen ohne sachlichen Grund von der Mitgliedschaft ausschließen.“

In die Gesellschaft hinein

Darüber ist der Sauerländer CDU-Bundestagabgeordnete Patrick Sensburg verärgert: „Das sind doch zwei Paar Schuhe: Die Aktivitäten einer Freimaurerloge sind nur nach innen gerichtet, während Schützenvereine zwar teilweise nur Männer aufnehmen, aber weit über den Kreis ihrer Mitglieder hinaus in die Gesellschaft hineinwirken. Sie gestalten das öffentliche Leben in vorbildlichem bürgerschaftlichen Engagement mit. Das gilt auch für Gesangsvereine.“

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Sensburg, der in der Sache NRW-Finanzminister Lutz Lienenkämper angeschrieben hat und auch Bundesfinanzminister Schäuble ansprechen will, ist aber noch aus einem anderen Grund irritiert von der BFH-Mitteilung: „Das Urteil bezieht sich nur auf die Freimaurerloge. Da würde ich auch zustimmen. Andere Gemeinschaften standen gar nicht zur Diskussion. Die ins Spiel zu bringen, ist sehr schräg. Ich wollte das zunächst nicht glauben.“

Richter Christoph Wäger, Pressesprecher des Bundesfinanzhofs, kann das so schräg nicht finden. Das Münchner Urteil betreffe zwar tatsächlich nur eine nordrhein-westfälische Freimaurerloge. Die aber habe vorgebracht, es gebe doch noch andere Vereine, die als gemeinnützig anerkannt seien, obwohl sie Frauen ausschlössen, und dabei die Schützenbruderschaften erwähnt. „Wer die Hälfte der Bevölkerung ausschließt, muss die Ungleichbehandlung sachlich rechtfertigen, wenn er den Anspruch erhebt, die Allgemeinheit zu fördern“, betont Wäger. Und der BFH sei keinesfalls überzeugt, dass es einen großen Unterschied zwischen Freimaurern, Schützen und Chören gebe.

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Ob das praktische Folgen habe, sei eine andere Frage: „Wenn die Finanzbehörden einen Verein als gemeinnützig anerkennen, hat er keinen Grund dagegen zu klagen und der Fall wird nicht bei uns landen.“

Schon Anfang 2016 ein Thema

In NRW hatte das Finanzamt Meschede im Januar 2016 den Schützenvereinen mit der Aberkennung der Gemeinnützigkeit gedroht, wenn sie Frauen keine Gleichberechtigung gewährten. Nach Protesten hatte der damalige Finanzminister Norbert Walter-Borjans (SPD) aber schnell erklärt, das Thema sei vom Tisch: „Traditionsvereine dienen der Allgemeinheit.“ Sein Nachfolger Lienenkämper (CDU) sieht das nicht anders: „Ich gehe davon aus, dass Schützen- und Brauchtumsvereine weiterhin über die Grenzen ihrer Mitglieder hinaus einen gesellschaftlichen Nutzen stiften und daher gemeinnützig bleiben. Das halte ich auch ausdrücklich für richtig“, teilte er gestern auf Anfrage dieser Zeitung mit.