Berlin. Wichtiger als Denkmalschutz: Wirtschaftsminister Robert Habeck dreht für den Wasserstoffhochlauf an einer wichtigen Stellschraube.
Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) will dem Wasserstoffausbau bei Genehmigungsprozessen ein besonderes Gewicht zuweisen: Dem Wasserstoffhochlauf in Deutschland soll ein „überragendes öffentliches Interesse“ eingeräumt werden.
Das geht aus dem Entwurf für das sogenannte Wasserstoffbeschleunigungsgesetz hervor, für das Habecks Haus am Donnerstag die interne Ressortabstimmung innerhalb der Bundesregierung eingeleitet hat. Entsprechende Details wurden dieser Redaktion aus Kreisen des Wirtschaftsministeriums bekannt. Mit diesem Schritt soll es Behörden unter anderem ermöglicht werden, den Wasserstoffhochlauf wegen der Bedeutung für die Klimaziele höher zu werten als zum Beispiel den Denkmalschutz.
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Das „besondere öffentliche Interesse“ gilt demnach in erster Linie für sogenannte Elektrolyseure, also Anlagen, die Wasserstoff mittels Stroms aus erneuerbaren Energien produzieren, und Wasserstoffspeicher. Weiteren Anlagen wie Import- oder Aufspaltungsanlagen für Wasserstoff soll das überragende öffentliche Interesse zunächst nur bis 2035 eingeräumt werden.
Wasserstoff in Deutschland: Firmen sollen Technologie-Führerschaft ausbauen
Deutschland will bis 2045 klimaneutral werden. Wasserstoff soll dabei – insbesondere für die Dekarbonisierung der Industrie – ein wichtiger Baustein sein. Schon in sechs Jahren soll die Erzeugungskapazität im Inland bei zehn Gigawatt liegen, was voraussichtlich reicht, um 30 bis 50 Prozent des deutschen Wasserstoffbedarfs zu decken. Den Rest muss man importieren. Die deutsche Wirtschaft soll dafür Investitionen in Anlagen, die Wasserstoff erzeugen und speichern können, „zügig und rechtssicher tätigen können und damit auch weltweit ihre Technologie-Führerschaft in der Wasserstoffwirtschaft ausbauen“, hieß es aus Ministeriumskreisen.
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Das Wasserstoffbeschleunigungsgesetz sieht dafür insbesondere vor, Genehmigungsverfahren zu vereinfachen, zu digitalisieren und regulatorische Anforderungen zu verringern. Man setze dabei auf Instrumente, die sich bereits bei der Beschleunigung des Ausbaus erneuerbarer Energien bewährt haben.
Bürokratische Hürden für kleinere Anlagen sollen gesenkt werden
Konkret sollen zum Beispiel reine Online-Zulassungsverfahren ermöglicht werden, auch ein vorzeitiger Baubeginn soll erleichtert werden. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung für kleinere Anlagen bis fünf Megawatt Leistung soll gänzlich entfallen. Vorausgegangen waren dazu Gespräche mit den Bundesländern, ab welcher Stufe Anlagen zur Wasserstoffherstellung keine Umweltauswirkungen haben. Dem Gesetz müssen die Länder im Bundesrat noch zustimmen.
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