Siegen. . Die beiden Jungs, denen unter anderem vorgeworfen wird, die Rothaarhütte in Brand gesetzt zu haben, haben einige Straftaten zugegeben.

Sie kennen sich, seit sie klein waren, sagt der jüngere der beiden Angeklagten. Dem inzwischen 18-Jährigen und seinem Kumpel (20) wird vorgeworfen, zwischen März und Juni eine Welle der Zerstörung durchs Siegerland gezogen zu haben. Gegen den Jüngeren liegen zahlreiche weitere Vorwürfe dieser Art seit 2015 vor. Das meiste geben die beiden zu. Nichts zu tun wollen sie mit dem Vorfall haben, als in der Nacht vom 11. auf den 12. Juni nicht verschlossene Autos in Helberhausen durchwühlt und diverse Kleinigkeiten mitgenommen wurden.

Der Angeklagte Nummer 1

Der 18-Jährige berichtet ungeniert von seinem Alltag aus Nichtstun und Straftaten. 2016, mit 16, bezog er eine eigene Wohnung in Hilchenbach. Davor habe er in Köln gelebt, in einem Hotel, im Rahmen einer Maßnahme des Projektes „Auf Achse“. Dort sei es immer wieder zu Konflikten gekommen; ihm sei das Alleinwohnen erlaubt worden. Zu seinen familiären Umständen sagt der Teenager nichts.

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Immer wieder hat er Kfz-Schilder gestohlen und an geklaute Autos geschraubt, Hütten ausgeräumt, ein Motorrad geklaut und seinem Mitangeklagten verkauft. Bei dem wurde es von der Polizei beschlagnahmt, dem Eigentümer zurückgegeben – und wieder geklaut. „Ich wollte mal mit meinem Auto einen Anhänger ziehen“, ist die Erklärung für den Diebstahl eines Kühlanhängers mit Getränken. Diverse Einbrüche und Spritdiebstähle im Westerwald gibt er zu, an einzelne Fälle erinnere er sich nicht: „Es waren viele Hütten, Garagen. Es war immer dunkel.“

Der 18-Jährige lacht, als er berichtet, die Freundin seines Kumpels bestohlen und gequält zu haben. Der hätte seine Katze getreten, er sei sauer gewesen, habe Ärger gesucht. Dass die junge Frau hinterher seelisch angeschlagen war, will er nicht zugeben. Das sei er auch, wenn ihm übel mitgespielt werde, sagt er. Richterin Elfriede Dreisbach hält ihm unverschämtes Verhalten im Gericht und gegen das Mädchen vor. Gutachter Prof. Matthias Wildermuth fragt nach dem Lachen und möglichem Missbrauch. Er wiegelt ab.

Der Angeklagte Nummer 2

Der 20-Jährige hat deutlich weniger zu den Taten beigetragen, saß oft nur im Auto, sagen beide übereinstimmend aus. Damals sei er von zu Hause weg und bei seinem Freund untergekommen; er fürchtete Konsequenzen, nachdem er seine Eltern bestohlen hatte. Natürlich seien bei den Touren immer auch Straftaten zu befürchten gewesen, sagt er, er habe aber auch nicht allein zu Hause sitzen wollen. Den Clio habe er nicht beschädigen wollen und von einem Verbrennen gar nichts geahnt. Den Wagen hatten die beiden vergeblich kaufen wollen und einfach mitgenommen. Er wird zunächst aus der Haft entlassen, darf gegen strenge Auflagen bei seinen Eltern wohnen.

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Der Rentner, dem die Rothaarhütte gehörte, die am 5. Juni in Flammen aufging, habe alles von Grund auf wieder errichten müssen, so der 69-Jährige, dem die Versicherung nur einen Teil des Schadens (60 000 Euro) ersetzte. Die bisher genannten 25 000 Euro seien falsch. Er bleibt sachlich und ruhig, bis sich der ältere Angeklagte bei ihm entschuldigt: „Das kann ich nicht entschuldigen! Ihr habt mir so viel Böses angetan!“ „Ihr solltet euch schämen“, ruft der Eigentümer des verbrannten Clio zu, der 200 Euro für die Beseitigung des Wracks zahlen musste. Auch hier gibt es eine Entschuldigung, vom Jüngeren grinsend.

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