Siegen. . Das Urteil gegen den 18-jährigen Angeklagten und seinen Komplizen fällt am Freitag. Staatsanwalt und Verteidigung sind sich weitgehend einig.

Fünf Jahre Haft hat Staatsanwalt Philipp Scharfenbaum gegen den 18-Jährigen beantragt, der mit einem Komplizen im Sommer mit einer Serie von Brandstiftungen in der Oberstadt die Siegener in Angst versetzt haben soll. Sein jüngerer Mitangeklagter – Scharfenbaum nennt die beiden „teuflisches Duo“ – soll vier Jahre und sechs Monate Jugendstrafe verbüßen. Das Urteil soll am Freitag verkündet werden.

Der Anklagevertreter

Es sei eine menschliche Eigenschaft, nach dem Warum zu fragen, nach den Beweggründen, warum zwei junge Kerle ihre besten Jahre buchstäblich in Rauch aufgehen ließen. Er habe keine Antwort, stellt der Ankläger fest. Die beiden hätten wohl einfach Brände „um der Brandstiftung wegen“ gelegt. Der Begriff „Zündeln“ ist Scharfenbaum zu harmlos für die überlegten Taten der beiden, die bewusst nachts losgezogen seien und mehrere Brände legten, die Feuerwehr beschäftigten, die Gefahr für die Opfer dadurch umso größer machten.

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Auffällig sei die Herkunft: Der Ältere verwahrlost, immer gejagt und nie erwischt, der Jüngere übermäßig behütet und nie gemaßregelt. Keiner habe den anderen irgendwie übermäßig dominiert. Er hoffe inständig, dass die offenbar von beiden nicht wirklich bedachten Folgen ihres Tuns durch die Konfrontation mit den Opfern deutlich geworden sei, dass es ein Signal zur Umkehr gebe, „dass das wirklich bei Ihnen in der Birne angekommen ist“, so Scharfenbaum.

Es sei stets „dem puren Zufall“ zu verdanken gewesen, dass sich die Kammer nicht mit schlimmeren Folgen auseinandersetzen müsse. Die Angeklagten hätten nichts dazu beigetragen: „Sie haben die Menschen dem Feuer und ihrem Schicksal überlassen!“ Vieles wäre sicher einfacher, wenn die Angeklagten als psychisch krank eingestuft und weggesperrt werden könnten, „das geht aber hier nicht“.

Beim 18-Jährigen folgt Scharfenbaum der Einschätzung des Gutachters Prof. Matthias Wildermuth, Erwachsenenstrafrecht anzuwenden. Beim Mittäter, inzwischen 15, sei natürlich Jugendstrafrecht richtig, aber der Staatsanwalt warnt vor einer Verharmlosung. Der junge Siegener sei als clever und manipulativ, als Outlaw mit Strahlkraft beschrieben worden, habe es geschafft, dass Sozialarbeiter die Brände als puren Schabernack abgetan hätten.

„Er sitzt hier in einer Ministrantenhaltung mit den Händen im Schoß. Das ist nicht das Gesicht, das er auf der Straße gezeigt hat“, betont Philipp Scharfenbaum. Zu Gute hält er beiden die ausführlichen Geständnisse und glaubt dem Gutachter, dass die Entschuldigungen des 15-Jährigen ernst gemeint waren. Der habe zudem auch zugegeben, dass die Inhaftierung weitere Taten mit Sicherheit verhindert hätte.

Vier Jahre und sechs Monate hörten sich sehr lang an. Bei erkennbaren Fortschritten lasse sich aber auch über eine frühere Entlassung reden – es komme auf dessen Mitarbeit an. Beim Älteren ist noch eine Jugendstrafe von einem Jahr auf Bewährung im Hintergrund, die er nur fünf Wochen vor dem ersten Brand bekommen hat.

Die Verteidigung

Petra Heinrich schließt sich für den Älteren weitgehend dem Staatsanwalt an, hält aber dennoch eine Jugendstrafe für ausreichend und sinnvoll. Nur so könne noch auf ihren Mandanten eingewirkt werden, und er die handwerkliche Ausbildung antreten, deren Beginn bereits für Februar vereinbart sei. Ihr Schützling versichert, er habe niemals einen Menschen gefährden wollen: „Den Schaden können wir nicht wieder gutmachen. Deshalb habe ich mich auch nicht entschuldigt. Ich habe mich eher geschämt.“

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Für den 15-Jährigen beantragt Anwalt Wolf Heller maximal zwei Jahre und erinnert daran, dass dieser im Sommer „gerade einmal 14 Jahre und sechs Monate war, an der Schwelle vom Kind zum Jugendlichen“. Das müsse berücksichtigt werden. Er sei sicher, dass der Mandant überhaupt nicht über die Folgen nachgedacht habe und bis dahin auch nie eine Konsequenz für vorherige Verfehlungen gespürt habe. Die U-Haft sei die erste Einschränkung und habe ihn sehr beeindruckt.

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