Bad Berleburg. Die Senologie in Bad Berleburg bleibt nach Protesten erhalten. Wie die Brustkrebsversorgung bei Frauen jetzt langfristig gesichert werden soll.

Die Bad Berleburger Vamed-Akutklinik hat Planungssicherheit - aber nur für ein Jahr. Das geht aus den aktuellen Veröffentlichungen der Ergebnisse der NRW-Krankenhausreform hervor. Doch kaum hat sich die gute Nachricht über den Erhalt der Senologie herumgesprochen, mischt sich wieder Sorge in die Freude. Der Erhalt der so wichtigen Versorgung von Brustkrebserkrankungen bei Frauen wird in Bad Berleburg nur ausnahmsweise gestattet. Für das kommende Jahr 2025 dürfen die Gynäkologen im Bad Berleburger Krankenhaus weiterhin Frauen mit Brustkrebs behandeln. Danach aber muss diese Genehmigung jährlich auf den Prüfstand. Das Problem: An der Senologie hängt letztlich die Wirtschaftlichkeit der gesamten Frauenheilkunde und Geburtsstation in Bad Berleburg, das als kleine Klinik ein großes Einzugsgebiet hat.

Elmar Knoche

„Die Senologie bleibt im kommenden Jahr fester Bestandteil der Vamed-Akutklinik Bad Berleburg. Danach bedarf es einer jährlichen Ausnahmegenehmigung für den ländlichen Raum.“

Elmar Knoche
Klinikgeschäftsführer

Das bestätigt der Geschäftsführer der Vamed-Akutklinik Elmar Knoche auf Anfrage der Redaktion: „Die Senologie bleibt im kommenden Jahr fester Bestandteil der Vamed-Akutklinik Bad Berleburg. Danach bedarf es einer jährlichen Ausnahmegenehmigung für den ländlichen Raum.“ Knoche erläutert noch einmal, dass dieser für den Erhalt der gesamten Frauenheilkunde in Bad Berleburg so wichtige Schritt nicht selbstverständlich sei, sondern nur aufgrund von harter politischer Überzeugungsarbeit zustanden gekommen sei: „Diese Entscheidung ist zunächst zurückzuführen auf die gemeinsame Erklärung der Bürgermeister der fünf Kommunen und der jeweiligen Fraktionsvorsitzenden.“ Wie Knoche betont, haben in der Folge Gespräche mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW stattgefunden. „Beteiligt daran war auch Minister Karl-Josef Laumann“, unterstreicht Knoche. „Das Ministerium hat in der Folge nach Möglichkeiten gesucht, eine Ausnahmegenehmigung für den ländlichen Raum zu ermöglichen. Diese Bemühungen waren letztlich erfolgreich.“

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Charlotte Dymek vom NRW-Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) erläutert, was genau sich formal hinter der Sondergenehmigung verbirgt: „Für die Vamed-Klinik Bad Berleburg liegt im Einvernehmen mit den Krankenkassen eine Ausnahmegenehmigung für die G-BA Mindestmenge für den Bereich Senologie vor.“ Konkret heißt, dass das der Gemeinsame Bundesausschuss die Zahl der Behandlungsfälle auf mindestens 100 Fälle pro Jahr verändert hat. In Bad Berleburg sind es gerade einmal über 50 pro Jahr. Deswegen stand die Genehmigung auf der Kippe. „Voraussetzung für die Ausnahmegenehmigung nach § 136 b Abs. 5a SGB V (Sozialgesetzbuch V) ist, dass die Sicherstellung der flächendeckenden Versorgung gefährdet sein könnte. Die Regelung bestimmt, dass eine Entscheidung über die Nicht-Anwendung der Mindestmenge jeweils auf ein Jahr befristet ist. Die Klinik ist auf die Möglichkeit der erneuten Antragstellung rechtzeitig vor Ablauf der Frist hingewiesen worden. Eine Ausnahmegenehmigung nach § 136 b Abs. 5a SGB V wird nicht benötigt, wenn das Krankenhaus die jeweils vorgesehene Mindestmenge (im Falle der Senologie von derzeit 100 Fällen) erreicht.“  

Übersetzt heißt das, dass die Ausnahme kein Automatismus ist. Es ist erforderlich, dass eine jährliche Überprüfung stattfindet, ob eine Ausnahmegenehmigung für den ländlichen Raum für das jeweilige Folgejahr erteilt werden kann“, erläutert Knoche. Wie sicher ist es ist, dass auch künftig im Falle von Bad Berleburg solche Ausnahmegenehmigungen erteilt werden, hängt von verschiedenen Faktoren ab: „Wir werden dazu zu gegebener Zeit jeweils Gespräche mit den verantwortlichen Akteuren führen, um gemeinsam Lösungen für eine erneute Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zu finden“, bleibt Knoche in diesem Punkt vorsichtig, um dann auch das Positive in der ständigen Überprüfung zu sehen: „Generell ist es unser Ziel, unseren Klinikstandort permanent weiterzuentwickeln und unsere einzelnen Indikationen auf den Bedarf der Menschen in unserer Region auszurichten. Wichtig ist aus unserer Sicht, die flächendeckende medizinische Versorgung im ländlichen Raum sicherzustellen.“

Was die Vamed-Akutklinik Bad Berleburg darf

Am Dienstagnachmittag hat das NRW-Gesundheitsministerium die Ergebnisse der Krankenhausreform auf Landesebene bekannt gegeben. Das ehemalige Kreiskrankenhaus in Bad Berleburg, das jetzt als Vamed-Akutklinik geführt wird, hat künftig elf Leistungsgruppen in seinem Behandlungsspektrum.

Dazu zählen: Allgemeine Innere Medizin, Interventionelle Kardiologie (Minimalinvasive Eingriffe am Herz), Kardiale Devices (Einsetzen von z.B. Herzschrittmachern), Allgemeine Chirurgie, Endoprothetik Hüfte (Künstlicher Ersatz des Hüftgelenks), Endoprothetik Knie (Künstlicher Ersatz des Kniegelenks), Allgemeine Frauenheilkunde, Senologie (Behandlung von Erkrankungen der Brust), „Geburten“, Stroke Unit (Schlaganfallstation) und Intensivmedizin.

Auf die Frage, ob es die Möglichkeit gebe, dass aus dieser jährlichen Ausnahmegenehmigung für den ländlichen Raum irgendwann auch wieder eine dauerhafte Versorgung wird, hat auch Knoche aktuell nur diese Antwort: „Ob und inwiefern dies möglich ist, muss gemeinsam und im Zusammenspiel mit den verantwortlichen Akteuren geprüft werden.“

Möglich wäre das neben dem Nachweis, wie wichtig der Klinikstandort Bad Berleburg für die medizinische Versorgung von Zehntausenden Menschen in Südwestfalen und dem angrenzenden Hessen ist, auch durch das Erreichen der Behandlungsmenge von mindestens 100 Fällen im Jahr.

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