Schmallenberg. Die SPD-Fraktion im Schmallenberger Rat stellt sich gegen Bürgermeister und Kämmerer. So will die SPD die Bürger vor den Kosten schützen.

Die Grundsteuerreform soll in Schmallenberg parallel mit dem Haushalt fürs kommende Jahr umgesetzt werden. Kämmerer Andreas Plett und Bürgermeister Burkhard König hatten sich bei der Einbringung des Haushaltsentwurfs in den Rat Anfang Oktober für eine einheitliche Grundsteuer für Wohn- und Gewerbegrundstücke eingesetzt; daraufhin beschwerte sich unter anderem ein Bad Fredeburger, dass er dann, auch aufgrund der neu festgelegten Grundsteuermessbeträge, rund 200 Euro mehr im Jahr bezahlen müsste.

Dass viele Schmallenberger dann deutlich höhere Grundsteuerbeträge zahlen müssten, bemängelt auch die SPD in Schmallenberg: Die Ratsfraktion unter Vorsitz von Stefan Vollmer hat jetzt einen Antrag gestellt, die Grundsteuer B in der Reform mit differenzierten Hebesätzen festzulegen - dabei sollte man sich an die aufkommensneutralen Hebesätze halten, die die Finanzverwaltung NRW ermittelt und veröffentlicht hatte.

Erhebliche finanzielle Belastungen für die Bürger

Es habe sich gezeigt, dass die „ungeprüfte Übernahme des Referenzmodells aus Berlin“ besonders für die Bürger in Schmallenberg zu erheblichen finanziellen Belastungen führe - doch es sei jetzt zu spät, als Land eine individuelle Möglichkeit zu suchen.

Stefan Vollmer ist Fraktionsvorsitzender der SPD in Schmallenberg.
Stefan Vollmer ist Fraktionsvorsitzender der SPD in Schmallenberg. © Dr.Kaiser

Durch die einheitliche Grundsteuer würden Wohnimmobilien deutlich stärker belastet werden als Gewerbegrundstücke, „selbst wenn sie hinsichtlich Lage und Qualität vergleichbar sind“. Die Argumente gegen diese Zweiteilung, die Kämmerer und Bürgermeister vorbrachten, unterstützt die SPD nicht.

„Die Kritik daran, dass das Land die Kommunen für eigene Versäumnisse in die Pflicht nimmt, ist zwar berechtigt, jedoch wurde mit dem am 3. Juli 2024 verabschiedeten Gesetz wenigstens eine gewisse Rechtssicherheit geschaffen. Wir sollten den Spielraum nutzen, um die Bürgerinnen und Bürger dieser Stadt nicht mehr als notwendig zu belasten“, so Stefan Vollmer.

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Die Differenzierung der Hebesätze sei somit die „einzige sozial gerechte Möglichkeit, die Grundsteuerreform umzusetzen“, so Vollmer. Die aktuellen Vorschläge seitens des Landes: 472 v.H. für Wohngrundstücke und 725 v.H. für Gewerbe- und Mischgrundstücke. Im Vergleich dazu: Die Verwaltung hatte einen einheitlichen Hebesatz in Höhe von 520 v.H. vorgeschlagen und passend dazu eine Erhöhung der Gewerbesteuer.

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