Schmallenberg. Schmallenberg hat bei der Grundsteuer die Wahl: Zwei Hebesätze für Grundsteuer B oder einer? Das schlägt Kämmerer Andreas Plett vor.

Am 1. Januar 2025 soll die Grundsteuerreform in Kraft treten - bis dahin hat Schmallenberg aber noch einen langen Weg vor sich. Denn die Entscheidung darüber, ob die Grundsteuer B weiterhin einheitlich bleibt oder ob sie in Wohn- und Gewerbegrundstücke geteilt wird, muss mit dem Haushalt für das kommende Jahr beschlossen werden. Das wird derzeit in vielen Ausschüssen und auch im Rat diskutiert, auch wenn der Haushaltsplan 2025 noch gar nicht vorgestellt wurde; Basis der Diskussion ist ein erster Vorschlag des Kämmerers Andreas Plett.

Die Grundidee hinter Pletts erstem Vorschlag sei es, sich nah an den so genannten aufkommensneutralen Hebesätzen zu orientieren. Diese vom NRW-Finanzministerium festgelegten Werte sind online öffentlich einzusehen. Aufkommensneutral bedeutet in diesem Fall allerdings nicht, dass alle Grundbesitzer im Stadtgebiet weiterhin so viel bezahlen wie bisher; es ist viel mehr für die Kommune einkommensneutral. Bedeutet: Manche zahlen mehr, manche weniger, einige aber auch das Gleiche wie vorher - so hat die Stadt die gleichen Grundsteuereinnahmen wie vor der Reform.

Der Sachstand für Schmallenberg

Die aufkommensneutralen Hebesätze für Schmallenberg liegen (Stand Juni 2024) bei 121 v.H. für die Grundsteuer A und bei  537 v.H. für die Grundsteuer B. Sollte sich Schmallenberg für eine getrennte Berechnung der Grundsteuer B entscheiden, liegen die aufkommensneutralen Hebesätze dort bei  468 v.H. für Wohngrundstücke und  716 v.H. für Gewerbegrundstücke. Denn: Gewerbegrundstücke sind, so Plett, im neuen Recht häufig günstiger bewertet als vorher.

Andreas Plett, Kämmerer und Beigeordneter der Stadt Schmallenberg.
Andreas Plett, Kämmerer und Beigeordneter der Stadt Schmallenberg. © Privat | Privat

Doch genau das könnte jetzt in Schmallenberg zu Problemen führen, fürchtet Plett. „Ein Problem der Differenzierung ist der Umgang mit Mischgrundstücken “, sagt er vor dem Haupt- und Finanzausschuss. „So gibt es stadtweit eine Vielzahl an Gebäuden, die zum Beispiel unten Gewerbe und oben eine Wohnnutzung haben.“ Sie müssten per Gesetz dann mit der Grundsteuer B für Gewerbegrundstücke besteuert werden - und so deutlich mehr Steuern bezahlen.

Wie genau der Vorschlag von Kämmerer Andreas Plett aussieht

Deswegen wirbt Andreas Plett jetzt dafür, dass man auf die Differenzierung verzichten sollte. Sein Vorschlag: Die Grundsteuer A könnte ab 2025 bei 130 v.H. liegen. Für die Grundsteuer B empfiehlt Andreas Plett dem Rat, die einheitliche Besteuerung beizubehalten: Ein Vorschlag wäre ein einheitlicher Hebesatz von 520 v.H.. Der liegt 17 Prozentpunkte unter dem Vorschlag des Finanzamts - so sollen möglichst viele Grundstücksbesitzer entlastet werden.

Schmallenberg Weststraße Mischgrundstück
Unten arbeiten, oben wohnen - Häuser wie diese auf der Weststraße in Schmallenberg gibt es viele im Stadtgebiet. Diese Mischnutzung macht eine Differenzierung bei der Grundsteuer schwierig. © WP | Katharina Kalejs

Natürlich bedeute das Verluste bei den Steuereinnahmen - die könnten aber durch eine Anhebung der Gewerbesteuer aufgefangen werden. Er schlägt eine Steigerung um fünf Prozent auf 420 v.H. vor. „Damit wären wir dann immer noch die Kommune im HSK mit dem geringsten Gewerbesteuersatz“, plädiert Andreas Plett. Der kreisweite Durchschnitt der Gewerbesteuer liegt bei 448 v.H., Spitzenreiter ist Olsberg mit 492 v.H..

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Dieser Vorschlag ist bisher nur das: Ein Vorschlag. „Darüber wird letztlich politisch beraten werden müssen“, macht Andreas Plett deutlich. „Ein Beschluss erfolgt erst mit dem Haushaltsplan 2025.“ Der soll am 10. Oktober in den Rat eingebracht werden, anschließend bis Anfang Dezember öffentlich ausliegen und in den Fraktionen beraten werden. Mit der Einbringung des Haushalts wird der Vorschlag zur Grundsteuer auf Basis neuer Zahlen des Finanzministeriums auch noch einmal aktualisiert. Plett hofft, in der Ratssitzung am 5. Dezember den Haushalt beschließen zu können - dann könnte er pünktlich zum Jahreswechsel in Kraft treten.

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