Schmallenberg. Die Stadt plant mit einem einheitlichen Grundsteuerhebesatz - Anwohner beschweren sich über die Preise. Kämmerer Andreas Plett erklärt.

Das Land hat eine Grundsteuerreform auf den Weg gebracht, die die Kommunen bis zum 1. Januar 2025 umsetzen müssen. Die Stadt Schmallenberg hat dazu ihre Pläne mit der Einbringung des Haushalts für das kommende Jahr vorgestellt: Man habe sich, wie bisher auch, für einen einheitlichen Hebesatz für die Grundsteuer entschieden, denn in Schmallenberg gebe es viele gemischt genutzte Gebäude, in denen zum Beispiel im Erdgeschoss Gewerbe betrieben und im Obergeschoss gewohnt wird.

„Für die Kommunen war es bei der Umsetzung der Grundsteuerreform wichtig, dass sie unterm Strich keinen Steuerverlust zu verzeichnen haben“, sagt Kämmerer Andreas Plett. Deswegen hatte das Land aufkommensneutrale Hebesätze für die jeweiligen Kommunen erarbeitet - in Schmallenberg läge der bei 542 v.H., im Vergleich zum vorherigen Hebesatz von 400 v.H.. „Mit dem Entwurf des Haushalts 2025 haben wir vorgeschlagen, den Hebesatz künftig bei 530 v.H., also sogar noch unterhalb des aufkommensneutralen Hebesatzes, festzulegen“, so Andreas Plett weiter.

Andreas Plett ist Kämmerer der Stadt Schmallenberg.
Andreas Plett ist Kämmerer der Stadt Schmallenberg. © WP | Alexander Lange

Beschwerde von Anwohnern: 200 Euro mehr Grundsteuer im Jahr

Genau das bemängeln jetzt aber Anwohner. Roland Klose aus Bad Fredeburg veranschaulicht in einer Beispielrechnung seinen eigenen Fall: Sein Haus ist Baujahr 1963, bisher habe der Grundsteuermessbetrag bei rund 41 Euro gelegen. Doch in Zusammenhang mit der Grundsteuerreform wurden auch die Messbeträge durch das Finanzamt neu ermittelt: Jetzt liege der für das Haus der Kloses bei rund 70 Euro. „Das ist aber noch nicht alles“, sagt er. Denn wenn die neuen Hebesätze der Stadt greifen, dann muss Roland Klose schon bald deutlich mehr als 30 Euro mehr bezahlen.

Bisher hatte er einen jährlichen Betrag von 164 Euro bezahlen müssen - dabei wird der Messbetrag von 41 Euro mit dem Hebesatz (von bisher 400 v.H.) multipliziert. In Zukunft, jedenfalls mit der angestrebten Grundsteuerreform, seien das jetzt 371 Euro (70 Euro Messbetrag multipliziert mit 530 v.H. Hebesatz).

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Roland Klose lebt in Bad Fredeburg - und muss bald deutlich mehr Grundsteuer bezahlen. © FUNKE Foto Services | Hans Blossey

„Früher bedeutete eine Reform in der Politik in der Regel eine Veränderung zum Positiven hin“, sagt Roland Klose. „In Kriegs- und Krisenzeiten in Deutschland ist eine Reform lediglich nur noch ein Mittel zur Abzocke der Bürger.“

Warum eine Beispielrechnung nicht für alle funktioniert

Was sagt die Stadt dazu? „Wir haben bei der Vorstellung des Haushalts und der Grundsteuerreform bewusst darauf verzichtet, Beispielrechnungen zu bringen“, erklärt Andreas Plett. „Das Problem ist, dass die Berechnung für jeden Grundstückseigentümer individuell verschieden ist, und sich mit einem Beispiel kein bestimmtes ‚Mustergrundstück‘ abbilden lässt.“ Das Grundsteuereinkommen bleibe zwar für die Stadt ungefähr gleich, innerhalb der Steuerpflichtigen werde es aber zu Verschiebungen kommen.

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„So wird es Eigentümer geben, die weniger als bisher bezahlen und auch Eigentümer, die künftig mehr Grundsteuer zahlen müssen. Man kann daher nicht pauschal sagen, dass alle Hausbesitzer künftig mehr bezahlen müssen.“ Die Änderung im Fall von Roland Klose hänge dabei mit den Bewertungsmethoden des neuen Grundsteuerrechts zusammen, auf deren Grundlage alle Grundstücke durch die Finanzämter neu bewertet wurden. „Die Stadt hat keinen Einfluss auf die Bewertung und kann diese auch nicht ändern.“

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