Menden. Ab 2025 müssen sich Hausbesitzer auf Änderungen in Sachen Grundsteuer einstellen. Mit der Anpassung geht Menden einen gefährlichen Weg.
Was sich über die vergangenen Monate bereits angedeutet hatte, wird in Menden nun so kommen: Bürgerinnen und Bürger werden sich auf Steuererhöhungen einstellen müssen. Doch der Stadt sind bei dem Schritt buchstäblich die Hände gebunden. Was hinter der Anhebung der Hebesätze steckt - und auf was sich Mendenerinnen und Mendener nun einstellen müssen.
Für Hausbesitzer soll Klarheit geschaffen werden
Dass die Hebesätze in puncto Grundsteuer in Menden angehoben werden, hatte sich bereits abgezeichnet. Der Rat hat in seiner jüngsten Sitzung nun grünes Licht gegeben. Mit der Entscheidung steht die Hönnestadt in der Region allerdings nicht alleine da. Flächendeckend werden die Kommunen in den kommenden Wochen wohl an der Grundsteuerschraube drehen. Grund dafür ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das die bisherige Berechnung als veraltet bewertet hatte.
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Doch die Umstellung der Hebesätze und Berechnung stellt die Kommunen andererseits vor gewisse Hürden. Denn für sie gilt es ein Problem zu lösen: „Durch zwei verschiedenen Berechnungsmethoden, die beim Bundesmodell zur Anwendung kommen, ergeben sich höhere Werte insbesondere für Ein- und Zweifamilienhäuser und niedrigere Werte für gewerblich genutztes Eigentum“, stellt die Stadt dazu fest. Um Gleichheit zu schaffen, hatte sich Kämmerer Uwe Siemonsmeier bereits früh festgelegt: Menden braucht sogenannte aufkommensneutrale Hebesätze, damit Wohngebäude nicht benachteiligt werden. Das Aufkommen der Grundsteuer im Ganzen bliebe für Menden dabei mehr oder weniger konstant; „aber in jedem Einzelfall können die zur Aufkommensneutralität führenden Hebesätze ergeben, dass ein Eigentümer mehr, weniger oder in gleicher Höhe Grundsteuer zahlt“.
„Wenn das Ganze um zehn Prozent steigt, dann glaube ich nicht, dass das bei einem Einfamilienhausbesitzer zu einer Existenzbedrohung führt.“
Sorgen, die beim Hüter der Mendener Stadtfinanzen bereits aufgelaufen sind. Nach Bekanntwerden der Grundsteuer-Pläne in Menden habe sich eine junge Familie bei ihm gemeldet, erzählt der Kämmerer am Rande der jüngsten Ratssitzung. Die Befürchtung: Mit neuen Hebesätzen müsste die Familie, die ihr neues Heim umfangreich renoviert habe, noch tiefer in die Tasche greifen. „Dem engagierten Mailschreiber konnte ich dann antworten, dass in seinem speziellen Fall die Grundsteuer zukünftig 100 Euro niedriger ausfallen wird“, so Siemonsmeier. Der Fall an sich steht dabei rein exemplarisch für die Anpassungen. „Wir sind der Sache auf der Spur“, so Siemonsmeier. Denn in der Berechnung der neuen Grundsteuer gebe es laut Kämmerer lokale Unterschiede. Ein Haus am Rande von Schwitten werde auf dem Papier nicht so attraktiv angesehen wie Wohnraum in der Mendener Innenstadt. Trotz dieser Schwierigkeiten will Siemonsmeier die neue Berechnung beibehalten. „Die differenzierten Hebesätze sind das Mittel, das insgesamt die gerechteste Lösung ist.“
Keine großen Ausschläge in Menden befürchtet
„Grundsätzlich geht‘s darum, dass wir verpflichtet sind, einen aufkommensneutralen Hebesatz zu finden“, betont auch FDP-Fraktionschef Stefan Weige. Für ihn sei die Angleichung notwendig und richtig. Kritische Stimmen hingegen gibt‘s vonseiten der SPD. „Gegen die Differenzierung haben wir natürlich nichts. Wo wir Bauchschmerzen mit haben, ist, dass hier zulasten der Einfamilienhäuser differenziert wird. Nicht, dass die die Zeche zahlen, die es gar nicht verdient haben“, moniert SPD-Ratsmitglied Mirko Kruschinski. Aus Sicht der Christdemokraten seien die Änderungen allerdings überschaubar. „Wenn das Ganze um zehn Prozent steigt, dann glaube ich nicht, dass das bei einem Einfamilienhausbesitzer zu einer Existenzbedrohung führt“, sagt CDU-Fraktionsvorsitzender Bernd Haldorn. Die Änderung möge bei „dem einen oder anderen im Jahr 50 Euro ausmachen, aber viel mehr erwarten wir nicht“. Das sei aus Sicht der CDU „hinnehmbar“, da ohnehin bei vielen sinkende Abgaben zu erwarten seien.
„Es ist nichts, wo wir uns hier in Menden nach Lust und Laune an der Grundsteuerschraube betätigen.“
Den Grünen hingegen ist an Aufklärung gelegen. Denn die Änderungen in Sachen Grundsteuer B seien keinesfalls auf dem Mist der Mendener Ratsmitglieder gewachsen. Vielmehr sind es Bundesvorgaben, die die Hönnestadt umsetzen müsse, so Grünen-Fraktionsvorsitzender Peter Köhler: „Es ist nichts, wo wir uns hier in Menden nach Lust und Laune an der Grundsteuerschraube betätigen.“ Die Hebesätze habe man in Menden „nicht einfach ausgewürfelt“, sondern als Vorschläge des Landes übernommen. Mehrheitlich beschließt der Rat schließlich die Änderung der Grundsteuer B.
Berechnung Alt | Berechnung Neu | |
---|---|---|
Grundsteuer A | 250 | 291 |
Grundsteuer B (Wohngrundstücke) | 595 | 713 |
Grundsteuer B (Nichtwohngrundstücke) | 595 | 1227 |
Welche Folgen die Entscheidung haben könnte, wird sich zeigen müssen. Vor allem rechtlich bleiben Unwägbarkeiten, wie ein Rechtsgutachten des Städte- und Gemeindebundes zeigt. „Das Prozessrisiko, welches mit einer Differenzierung einhergeht, trägt die Stadt Menden“, heißt es dazu. Ein Grund, warum sich etwa die Nachbarstadt Balve unlängst entschied, keine differenzierten Hebesätze einzuführen.