Menden. Reform der Grundsteuer: Damit die Stadt Menden ihre Einkünfte hält, gelten ab Januar neue Hebesätze. Das trifft nicht alle gleich.
In Menden soll ab Januar der Hebesatz für die Grundsteuer B auf Grundstücke und Häuser von 595 auf 713 Punkte deutlich angehoben werden. Diese Empfehlung betrifft etwa 28.000 Haus- und Grundbesitzer in der Hönnestadt, aber nicht alle gleichermaßen. Weil der Haupt- und Finanzausschuss am Donnerstagabend dem Stadtrat die neuen Hebesätze empfohlen hat, gilt der Beschluss in der kommenden Ratssitzung als sicher.
SPD fordert gerechtere Lösung: Hausbesitzer nicht stärker belasten
Dagegen votierte allein die SPD: Sie forderte eine gerechtere Lösung, weil es laut der Stadtverwaltung für Hausbesitzer in Menden jetzt einen Steuer-Aufschlag von durchschnittlich zehn Prozent geben dürfte, Geschäftsgrundstücke zugleich aber im Schnitt um fünf Prozent günstiger liegen. „Das würden wir lieber andersherum sehen“, sagte SPD-Ratsmitglied Mirko Kruschinski. Alle anderen Fraktionen stimmten jedoch für den Vorschlag von Stadtkämmerer Uwe Siemonsmeier.
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Gesetzgeber schafft überholte Bewertungs-Kriterien für Häuser ab
Siemonsmeier hatte zuvor kurz die Sachlage erklärt. Der neue Hebesteuersatz müsse demnach kommen, weil der Gesetzgeber die Einheitswerte für Haus und Grund neu definiert hat Der Wert von Grundstücken und Häusern wird jetzt nach aktuelleren Kriterien bewertet als im noch geltenden Gesetz, das aus dem Jahr 1964 stammt. Vor 60 Jahren sorgte zum Beispiel eine Zentralheizung noch dafür, dass ein Haus einen höheren Standard, damit einen höheren Wert und eine höhere Besteuerung erhielt. Heute ist eine Zentralheizung völlig normal. Dafür bleiben bis heute andere Wertsteigerungen unbesteuert, etwa neue Heizungen mit Wärmepumpe, Dämmung oder Solaranlage. Das alles gab es 1964 noch gar nicht.
Stadtkämmerer sieht keine Ungerechtigkeit gegeben
Besteuert wird immer der Gesamtwert des Eigentums. Damit trifft die neue Regelung jetzt zum Beispiel junge Familien in Menden, die gerade klimagerecht neu gebaut haben, deutlich härter als alle, die ihre Altbauten in den letzten Jahren nicht mehr verbessert haben. Auf die Frage aus dem Ausschuss, ob damit jetzt nicht klimabewusste Menschen dafür bestraft werden, dass sie ihr Eigentum energetisch gebaut oder saniert haben, sagte Siemonsmeier: „Mit dem alten Gesetz sind Investitionen nie besteuert worden. Was auch heißt, dass Eigentümer, die den Wert ihres Besitzes gesteigert haben, viele Jahre gut damit gefahren sind.“ Grundsätzlich sei die Wohnförderung der soziale Lenkungszweck der neuen Einheitswerte, nicht die Entlastung privater Haushalte.
„Mit dem alten Gesetz sind Investitionen nie besteuert worden. Was auch heißt, dass Eigentümer, die den Wert ihres Besitzes gesteigert haben, viele Jahre gut damit gefahren sind.“
Ohne neue Hebesätze fehlen der Stadt drei Millionen Euro im Jahr
Der Kämmerer erklärte auch, was mit der Stadtkasse passieren würde, wenn man trotz der Aktualisierung der Einheitswerte den Hebesatz als Multiplikator auf dem jetzigen Stand ließe: Dann werde das jährliche Grundsteueraufkommen der Stadt Menden um drei Millionen Euro sinken. Denn das Gros der Häuser in Menden weist eben keine wertsteigernden Extras auf. Ihre Besitzer zahlen ab Januar also weniger als heute, zum Teil deutlich weniger. Um die Mindereinnahme auszugleichen, müsste die Stadt den Hebesatz – also den Multiplikator des Einheitswertes – von heute 595 auf 832 Punkte anheben. Dann hätte Siemonsmeier die drei Millionen exakt wieder in der Kasse.
Hebesatz für Nichtwohngebäude fällt deutlich höher aus
Statt jetzt aber für alle denselben Hebesatz festzuschreiben, darf die Stadt noch unterscheiden zwischen Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden. Diese Differenzierung hat Siemonsmeier den Politikern ebenfalls vorgeschlagen, und auch sie wurde mit dem Mehrheitsbeschluss akzeptiert. Ab Januar soll der Satz deshalb nur auf 713 Punkte für Wohngrundstücke, aber auf 1227 Punkte für Nichtwohngrundstücke steigen. Letztere sind Grundstücke, auf denen keine Gebäude stehen, oder zumindest keine nutzbaren.
Auch die Grundsteuer A für Land- und Forstwirtschaft wird angehoben
Der Hintergrund: Nichtwohngebäude wurden bisher immer so besteuert, als wären sie noch neu und als gäbe es gar keine Abschreibung. Deshalb sind sie im Wert insgesamt jetzt noch viel tiefer gefallen als die Wohngrundstücke. Ohne die Differenzierung müssten die Wohnhausbesitzer dafür also jetzt mitbezahlen. Das wird durch die Unterscheidung vermieden.
Bei der Grundsteuer A für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft soll der Hebesatz von 250 auf 291 Punkte angehoben werden.