Olpe/Attendorn/Altenhundem. Ministerium legt nächsten Teil der Krankenhausplanung vor. Kritik an Siegener Trägern: „Vermittlungsversuche schlugen fehl“
Mit Spannung erwartet wurde die E-Mail, die am Freitag, 14. Juni, bei den Krankenhausträgern im ganzen Land eingegangen ist. Absenderin ist das Gesundheitsministerium des Landes. In dem 20-seitigen Text, den die Leiterin der Stabsstelle Krankenhausplanung unterzeichnet hat, wird aufgelistet, welche Änderungen das Ministerium hinsichtlich der künftigen Krankenhausplanung für viele wichtige Leistungsgruppen plant. Für das Versorgungsgebiet 16, das die beiden Kreise Siegen-Wittgenstein und Olpe umfasst, ist darin dezidiert aufgeschlüsselt, welche Anträge der heimischen Krankenhäuser unterstützt werden und welche nicht. „Grundlage für die Frage der Geeignetheit für einen Versorgungsauftrag ist grundsätzlich das Vorliegen der Mindestkriterien“, heißt es in dem Schreiben. „Zu den Mindestkriterien zählen die Erbringung verwandter Leistungsgruppen, die Vorhaltung von Geräten, fachärztliche Vorgaben sowie sonstige Struktur- und Prozesskriterien. Wenn die Zahl der auf Basis der Mindestanforderungen geeigneten Krankenhausstandorte die Zahl der zur Versorgung erforderlichen Standorte übersteigt, wird eine Auswahlentscheidung getroffen.“ Allerdings könnten örtliche Besonderheiten, etwa ein besonders hoher Altersdurchschnitt, ebenfalls eine Rolle spielen.
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Deutliche Kritik des Ministeriums wird in Richtung der Stadt Siegen geäußert: Dort bestehe „mit insgesamt vier Leistungserbringern innerhalb des Stadtgebietes in etlichen Leistungsbereichen eine Doppelt- und Mehrfachvorhaltung. Trotz intensiver Bemühungen im Rahmen vorausgegangener Verfahren zur Krankenhausplanung hat sich in den letzten Jahren eine für die Beteiligten ruinöse Wettbewerbssituation eingestellt. Wiederholte Vermittlungsversuche schlugen fehl. Auch die Antragsstellung in diesem Planungsverfahren spiegelt die Doppel- und Mehrfachvorhaltung wider und lässt eine Schwerpunktbildung und Absprache zwischen den Leistungserbringern vermissen.“ Die auch für Bürgerinnen und Bürger des Kreises Olpe wichtigen Krankenhausstandorte der Universitätsstadt sollen daher so eingeteilt werden: Das St.-Marien-Krankenhaus Siegen soll den kardiologischen und den orthopädischen Schwerpunkt setzen, das Jung-Stilling-Krankenhaus der Diakonie den gefäßmedizinischen und das Kreisklinikum Siegen in Weidenau den neurologischen Schwerpunkt.
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Überzeichnungen hinsichtlich der Anträge gibt es in fast allen Leistungsgruppen. Hinsichtlich der „kardialen Devices“ etwa, zu dem beispielsweise das Einsetzen von Herzschrittmachern gehört, erhalten das St.-Martinus-Hospital Olpe und die VAMED-Klinik in Bad Berleburg Zuweisungen, die Nicht-Zuweisung für Attendorn erfolge „im Konsens“. Bei Bauchaorten-Aneurysmen könne das St.-Martinus-Hospital den nordwestlichen Teil des Versorgungsgebiet 16 bedarfsgerecht abdecken. Künstliche Hüftgelenke sollen künftig noch in Bad Berleburg, Attendorn, im Freudenberger Bethesda-Krankenhaus und in St. Marien in Siegen eingesetzt werden dürfen. Während die Nicht-Zuweisungen für Olpe und Jung-Stilling im Einvernehmen erfolgen, sieht das Ministerum ohne dieses Einvernehmen auch das Altenhundemer Krankenhaus und das Kreisklinikum Siegen nicht auf der Zusageliste. Für künstliche Kniegelenke gilt fast dasselbe mit der Ausnahme, dass Olpe hier nicht auf der Antragstellerliste stand und somit ohnehin herausfällt.
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Eingriffe an der Wirbelsäule sieht das Ministerium im St.-Martinus-Hospital, dem Kreisklinikum Siegen, dem Jung-Stilling- und dem St.-Marien-Krankenhaus in Siegen. Berleburg und Attendorn will das Ministerium nicht berücksichtigen, „die Nicht-Zuweisung an das St.-Josef-Hospital erfolgt im Konsens“, heißt es. Hinsichtlich der Geburtshilfe erfolge „die Nicht-Zuweisung der Leistungsgruppe an das St.-Josefs-Hospital auf Anzeige des Krankenhausträgers“. Danach wäre nach der bereits erfolgten Schließung der Geburtshilfe in Attendorn künftig das Olper Krankenhaus das einzige im Kreis, das diese Leistung anbietet.
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Der Bereich Hals/Nase/Ohren wird „im Konsens“ dem Olper St.-Martinus-Hospital nicht zugewiesen. Und der Bereich Urologie, auf den sich aus dem Kreis Olpe nur das St.-Josef-Hospital beworben hatte, ist im Plan des Ministeriums künftig im gesamten Versorgungsgebiet nur noch am Kreisklinikum in Weidenau sowie im Jung-Stilling-Krankenhaus vorgesehen.
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Nun haben die Krankenhausträger bis zum 11. August Zeit, Stellung zum Entwurf zu nehmen. Auf Anfrage unserer Zeitung wollten die GFO-Kliniken Südwestfalen als Trägerin der Krankenhäuser in Olpe und Altenhundem noch keine Stellung beziehen, der Olper Konzern will erst seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Kenntnis setzen. Aus Attendorn hieß es aus der Helios-Klinik: „Das Anhörungsverfahren gibt Gelegenheit, Stellungnahme gegenüber dem MAGS abzugeben oder aber auch Veränderungen mitzuteilen oder auf Besonderheiten hinzuweisen. Für eine abschließende Bewertung der daraus folgenden Entwicklungen und Effekte, unter anderem für die Helios Klinik Attendorn, ist es aktuell aber noch zu früh. Wir sehen dem weiteren Verlauf des Verfahrens jedoch mit Zuversicht entgegen.“