Hagen. Ein Security-Mitarbeiter soll einen Obdachlosen durch die Bahnhofshalle in Hagen gezerrt haben. Das Opfer kam ins Krankenhaus, Polizei ermittelt.

Erschütternde Szenen sollen sich am vergangenen Montag im Hauptbahnhof Hagen abgespielt haben. Laut Berichten von Augenzeugen hat ein Security-Mitarbeiter der Deutschen Bahn einen hilflosen Obdachlosen durch die Bahnhofshalle gezerrt und vor dem Haupteingang liegen gelassen. „Dem Obdachlosen war die Hose bis zu den Knien heruntergerutscht, und trotzdem wurde er weiter über den Boden geschleift“, berichtet Lothar D. aus Hagen, der das Geschehen beobachtete: „Das war eine ganz erbarmungswürdige Situation.“

Die Bundespolizei hat den Vorfall auf Anfrage unserer Zeitung bestätigt und Strafanzeige wegen Körperverletzung gegen den Bahnmitarbeiter gestellt. Aber auch gegen den Obdachlosen (41) wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Hausfriedensbruchs und Verstoßes gegen das Nichtraucherschutzgesetz eingeleitet.

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Das sagt die Bundespolizei

Wie die Bundespolizei ausführte, hätten sich die im Dienst befindlichen Beamten am Montagabend gerade in einem anderen Einsatz befunden, als sie die Meldung von einer körperlichen Auseinandersetzung in der Haupthalle des Bahnhofs erreichte. Daraufhin hätten sie den Einsatz umgehend abgebrochen, um zur Bahnhofshalle zu eilen.

Bei ihrem Eintreffen habe sich das Opfer am Boden vor dem Haupteingang befunden. Der Beschuldigte, welcher im Auftrag der Deutschen Bahn Sicherheit eingesetzt war, habe angegeben, er habe den Wohnungslosen zuvor aufgefordert, den Hauptbahnhof zu verlassen, da er im Bahnhofsgebäude geraucht habe, so die Bundespolizei. Als der 41-Jährige der Aufforderung nicht nachkam, habe er ihn zu Boden gebracht und in Richtung des Ausgangs gezogen.

Da das Opfer über Schmerzen klagte, forderten die Bundespolizisten einen Rettungswagen an, der den Mann nach einer ersten Untersuchung in ein Krankenhaus brachte.

Die Stellungnahme der Bahn

Ein Sprecher der Bahn bestätigte den Polizeieinsatz und erklärte, der Mitarbeiter sei Beschäftigter eines Sicherheitsunternehmens, welches im Auftrag der Deutschen Bahn tätig sei. Der Mann komme bis zur Klärung des Sachverhalts nicht mehr zum Einsatz. Weitere Details könne die Bahn aufgrund des laufenden Ermittlungsverfahrens nicht mitteilen, man unterstütze die Bundespolizei jedoch bei ihren Ermittlungen. Den Ermittlern sollen u.a. Videoaufzeichnungen des Geschehnisses zur Verfügung gestellt werden.

Bundespolizei und Deutsche Bahn seien seit über 20 Jahren enge Sicherheitspartner, so der Bahnsprecher: „Rund 4500 Sicherheitskräfte der DB sorgen in den Zügen und auf den Bahnhöfen für die Sicherheit von Fahrgästen und Mitarbeitenden und unterstützen damit die Arbeit von knapp 6000 Bundespolizistinnen und Bundespolizisten in Zügen und Bahnhöfen. Jedes Jahr geben wir mehr als 200 Millionen Euro aus, damit unsere Kundinnen und Kunden und Mitarbeitenden sicher unterwegs sind.“

Gemeinsam betreiben Bahn und Bundespolizei das Sicherheitszentrum Bahn, das rund um die Uhr alle bahnrelevanten Sicherheitsthemen im Blick hat. Beamte der Bundespolizei und Bahn-Mitarbeiter beobachten und bewerten gemeinsam Ereignisse und Meldungen, beobachten und bewerten in Lage- und Einsatzzentralen rund um die Uhr die Sicherheitslage und koordinieren Einsätze von Sicherheitskräften.

Die Aufgaben der Bundespolizei

Die Bundespolizei nimmt insbesondere Aufgaben der Gefahrenabwehr und Strafverfolgung auf dem Gebiet der Eisenbahn wahr, zum Beispiel auf den Bahnhöfen und an Strecken. Sie ist dafür zuständig, dort Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwehren, zum Beispiel bei Vandalismus, Eigentums- und Gewaltkriminalität (Graffiti, Diebstahl und Körperverletzung) sowie bei gefährlichen Eingriffen in den Bahnverkehr.

Das Rauchen, einschließlich des Verdampfens von E-Zigaretten, ist im gesamten Bahnhof nicht gestattet. Darauf wird durch Schilder und Piktogramme auch hingewiesen. Rauchern stehen bestimmte Bereiche an den Bahnsteigen zur Verfügung, die durch Beschilderungen oder Bodenmarkierungen gekennzeichnet sind. Zigarettenreste dürfen ausschließlich in den dafür vorgesehenen Abfallbehälter entsorgt werden. Bei Verstößen gegen das Rauchverbot kann die DB ein Hausverbot erteilen.

Augenzeuge D. bestätigt, dass der Obdachlose, bevor er derart unsanft aus der Bahnhofshalle befördert wurde, geraucht habe. Der Mann sei aber offensichtlich verwirrt, habe sich nicht wehren können, ja sei nicht mehr ansprechbar gewesen: „Was dann passiert ist, war einfach schrecklich.“