Hagen. Der Anteil der Zuwandererkinder in Hagen nimmt kontinuierlich zu. Vor allem im Grundschulbereich sind die Zahlen hoch.
Über eine Million Schülerinnen und Schüler in Nordrhein-Westfalen hatten im Schuljahr 2023/24 eine Zuwanderungsgeschichte. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, waren das 43,0 Prozent der rund 2,5 Millionen Schülerinnen und Schüler, die eine allgemeinbildende oder berufliche Schule in NRW besuchten. In Hagen liegt der Prozentsatz sogar noch deutlich höher. Der Anteil der Schüler mit Zuwanderungsgeschichte ist somit in den vergangenen fünf Jahren landesweit kontinuierlich gestiegen. Im Schuljahr 2018/19 hatte er lediglich bei 36,9 Prozent gelegen.
Von den Kreisen und kreisfreien Städten hatten Wuppertal (58,6 Prozent), Duisburg (58,3 Prozent) und Gelsenkirchen (57,7 Prozent), Leverkusen (56,6 Prozent) und Herne (55,8 Prozent) im Schuljahr 2023/24 die höchsten Anteile an Schülerinnen und Schülern mit Zuwanderungsgeschichte. Hagen folgt in dieser Liste auf Platz 6 mit einem Anteil von 54,4 Prozent. In den Kreisen Coesfeld (22,8 Prozent), Borken (26,8 Prozent) und Euskirchen (26,8 Prozent) waren die Anteile am niedrigsten.
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Anteil in Grundschulen am höchsten
Die Verteilung der Schüler mit und ohne Zuwanderungsgeschichte auf die einzelnen Schulformen unterschied sich ebenfalls voneinander: Von den Schülern mit Zuwanderungsgeschichte besuchte fast jeder dritte eine Grundschule (31,4 Prozent) und rund die Hälfte eine Gesamtschule, ein Gymnasium oder ein Berufskolleg. Von den Schülern ohne Zuwanderungsgeschichte besuchte dagegen rund ein Viertel eine Grundschule (26,7 Prozent). Fast 60 Prozent waren hingegen an einer Gesamtschule, einem Gymnasium oder einem Berufskolleg, informieren die Landesstatistiker. Das lässt erwarten, dass sich in den nächsten Jahren die Anteile weiter in diese Richtung verschieben werden.
Zum Hintergrund: Als Personen mit Zuwanderungsgeschichte gelten in der Schulstatistik alle Schülerinnen und Schüler, die im Ausland geboren und nach Deutschland zugewandert sind, und/oder Schüler, von denen mindestens ein Elternteil im Ausland geboren und nach Deutschland zugewandert ist und/oder deren Alltagssprache in der Familie nicht Deutsch ist. Die Staatsangehörigkeit der Schüler ist dabei ohne Bedeutung.