Hagen. Zwei Männer verkauften aus einem Transporter nahe der Springe heraus unversteuerte E-Zigaretten. Ein aufmerksamer Bürger beobachtete das Treiben. . .

Das Ordnungsamt Hagen und das Hauptzollamt Dortmund haben Zigarettenschmugglern in Hagen das Handwerk verdorben. Auf einem Parkplatz an der Springe wurden zwei Männer auf frischer Tat ertappt.

Die Ermittlungen hatte ein Hagener Bürger ins Rollen gebracht, der beim Ordnungsamt meldete, dass auf dem Parkplatz aus einem Transporter heraus unbekannte Gegenstände verkauft würden. Daraufhin sahen sich die Bediensteten der Stadt Hagen die Sache näher an und trafen zwei Männer bei dem Fahrzeug an. Die Seitentür des Transporters war geöffnet, die Mitarbeiter des Ordnungsamtes stellten außerdem fest, dass sich in dem Wagen diverse Kisten mit unversteuerten und nicht verkehrsfähigen E-Zigaretten befanden.

Steuerstrafverfahren eingeleitet

Daraufhin wurde der Zoll informiert, der Beamte der Kontrolleinheit Verkehrswege nach Hagen schickte. Die Zöllner fanden in dem Fahrzeug insgesamt 795 Stück nicht verkehrsfähige Einweg-E-Zigaretten mit einem Gesamtinhalt von 14.874 Milliliter E-Liquid und 29 Dosen Snus (Oraltabak). Der Steuerschaden liegt nach Auskunft des Hauptzollamtes bei 2974,80 Euro. Noch vor Ort leiteten die Dortmunder Beamten ein Steuerstrafverfahren wegen des Verdachts der gewerbsmäßigen Steuerhehlerei gegen die beiden Verkäufer ein.

Da die beiden Beschuldigten mit der Sicherstellung der beanstandeten E-Zigaretten nicht einverstanden waren, wurden die Waren nach Rücksprache mit einem Richter beschlagnahmt.

Der gesetzliche Hintergrund

Seit 1. Juli 2022 unterliegen Liquids für die Verwendung in E-Zigaretten der Tabaksteuer. Zum 1. Januar 2024 stieg diese nach Auskunft des Hauptzollamtes von 0,16 Cent auf 0,20 Cent pro Milliliter. Gemäß Tabakerzeugnisgesetz dürfen Einweg-E-Zigaretten nur mit einem Inhalt von höchstens zwei Millilitern (maximal 800 Züge) in den Verkehr gebracht werden.

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Snus ist eine verbreitete Form von Oraltabak. Das gewerbliche Inverkehrbringen von Snus ist in der gesamten Europäischen Union mit Ausnahme von Schweden verboten. In Deutschland ist das Inverkehrbringen von Tabak zum oralen Verbrauch und Kautabak laut Tabakerzeugnisgesetz verboten.