Hagen. Das Förderprogramm zur Stärkung der City wird 2024 fortgesetzt. Leerstände sollen behoben werden. Was gefördert wird und was man dafür tun muss.
Neues aus der City: Drohen der Hagener Innenstadt jetzt noch mehr Leerstände? Die NRW-Förderung „Sofortprogramm Innenstadt“, an dem sich auch Hagen und die Wirtschaftsförderung beteiligt haben, ist planmäßig zum 31. Dezember 2023 ausgelaufen. Rund ein Dutzend Einzelhändler, Dienstleister, Gastronomen und Start-ups kamen in den letzten Monaten in den Genuss, ein Ladenlokal im Kernbereich Mittelstraße, Elberfelder Straße bis Adolf-Nassau-Platz sowie Teile des Märkischen Rings „für’n Appel und ‘n Ei“ anmieten zu können.
Mietverträge befristet
Knackpunkt: Der Mietvertrag zum Schnäppchenkurs war von Anfang an bis maximal Ende Dezember 2023 befristet. Darum, wie es danach weitergehen könnte, muss sich der Händler oder junge Gründer selbst mit dem Eigentümer der entsprechenden Innenstadt-Immobilie kümmern. Einige Shops stehen daher schon jetzt leer, für andere, derzeit noch geöffnete Shops, laufen Verhandlungsgespräche.
943.000 Euro für den Bereich Stadtmitte
„Außerdem gibt es zum 1. Januar 2024 eine neue Auflage des Förderprogramms“, teilt Monika Kepka auf Nachfrage unserer Zeitung mit. Die seit 1. Oktober bei der Hagen-Wirtschaftsentwicklung beschäftigte Projektleiterin Sofortprogramm konkretisiert: „Den Zuwendungsbescheid, also die Förderzusage in Höhe von insgesamt 943.000 Euro für den Bereich Stadtmitte, hat die Stadt Hagen vor kurzem vom NRW-Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung erhalten.“
Allerdings schließe die neue Finanzspritze eine Doppelförderung aus. Heißt: In keine Immobilie, in die Geld aus dem ersten Förderprogramm geflossen ist, wird auch künftig wieder Geld fließen. Bereits existierende Start-up-Konzepte oder frische Geschäftsideen können (auf Antrag und mit Absprache) hingegen ein zweites Mal finanzielle Unterstützung erhalten.
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„Zum einen geht es in dem zeitlich begrenzten Programm darum, Leerstände zu bekämpfen. Aber das Hauptanliegen ist es, Start-ups die Chance zum Ausprobieren ihres Konzeptes zu geben“, betont Monika Kepka. Bislang lägen schon vier Anfragen von Existenzgründern für die neue Förderung vor, „wir sind bei der Antragstellung behilflich, das Prozedere ist wirklich einfach“, versichert die Projektleiterin, die unter der Rufnummer 02331 - 80 999 27 zu erreichen ist.
Wirtschaftsentwicklung tritt als Vermittler auf
Zum Hintergrund: Das Förderprojekt des Landes NRW zur Stärkung der Innenstädte wurde aufgrund der Pandemie und ihrer Folgen aufgelegt und basiert auf einem Anmietungsfonds. Die Wirtschaftsentwicklung tritt als Vermittler zwischen Vermieter und neuem Mieter auf, ein Großteil der vom Vermieter reduzierten Miete wird aus dem Fördertopf bezahlt, der neu am Platz ansässige Einzelhändler oder Gastronom muss nur eine geringe Miete zahlen.
Konkret: Der Immobilien-Eigentümer verpflichtet sich, für eine bestimmte Zeit auf 30 Prozent seiner Altmiete zu verzichten. 70 Prozent der reduzierten Miete werden aus dem Fördertopf bezahlt, einen nur sehr geringen Restbetrag muss der neue Pächter aufbringen. Ausschließlich kleinere Ladenlokale bis maximal 300 Quadratmeter Fläche wurden bzw. werden auch künftig gefördert.