Ennepetal. Die Stadt Ennepetal verschickt in Kürze die Grundsteuerbescheide. Weil mit vielen Fragen gerechnet wird, wurde eine Hotline eingerichtet.
Die Stadt Ennepetal versendet jedes Jahr im Januar ca. 11.500 Jahresbescheide zu den Grundbesitzabgaben. Auch in 2025 werden Immobilienbesitzende ab Dienstag entsprechende Post bekommen.
2025 weichen die Grundbesitzabgaben allerdings von vorangehenden Jahren ab, da die Kommunen neue Grundsteuerwerte zu Grunde legen müssen. Dies geschieht bundesweit im Rahmen der gesetzlich verordneten Grundsteuerreform, die eine Neubewertung von Immobilien mit neuen Grundsteuerwerten vorschreibt. In den Medien wurde seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts 2018 vielfach darüber berichtet.
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Um die Mehrbelastung für Wohnungseigentümerinnen und -eigentümer so gering wie möglich zu halten, hat der Rat der Stadt Ennepetal differenzierte (aufkommensneutrale) Hebesätze in der Grundsteuer B für Wohngrundstücke (853 Prozen) und Nichtwohngrundstücke (1.623 Prozent) beschlossen.
Die Stadt rechnet mit mehr Rückfragen zur Steuer- und Gebührenfestsetzung als üblich und hat deshalb eine telefonische Grundsteuer-Hotline eingerichtet. Diese steht den Bürgerinnen und Bürgern ab Dienstag, 28. Januar, unter 02333 / 979 1300 zu den gewohnten Sprechzeiten zur Verfügung.
Parallel dazu erhalten Immobilienbesitzende zusammen mit dem Grundbesitzabgaben-Jahresbescheid 2025 auch ein Informationsschreiben zur Grundsteuerreform, in dem bereits viele Fragen aufgegriffen und beantwortet werden. Die Grundsteuer kommt zustande, indem die Kommunen ihre Hebesätze auf den vom Finanzamt festgelegten Grundsteuerwert bzw. Grundsteuermessbetrag anwenden.
Rückfragen zum Grundsteuerwert oder -messbetrag sind daher bitte ausschließlich an das Finanzamt Schwelm (montags bis freitags 9-13 Uhr, Tel. 02336 / 803 1959) zu richten. Die Stadt Ennepetal hat auf die Höhe dieser Messbeträge keinen Einfluss.