Gevelsberg. Gevelsberg hat neue Gebühren für Winterdienst, Müll, Abwasser und Straßenreinigung festgelegt. Was teurer wird und was günstiger.

Seit Jahresbeginn gelten in Gevelsberg neue Gebühren für Winterdienst, Müll, Abwasser und Straßenreinigung. Die entsprechenden Beschlüsse hat der Rat in seiner letzten Sitzung des vergangenen Jahres beschlossen. Dabei hat die Stadt für 2025 teils niedrigere und teil höhere Gebühren vorgeschlagen.

Straßenreinigung: Die zu deckenden Kosten der Straßenreinigung sinken im Vergleich zum Vorjahr, erklärt die Stadt Gevelsberg. Hauptgrund sei ein deutlicher Rückgang bei den kalkulatorischen Kosten. Das Rathaus geht von durch Gebühr zu deckenden Kosten in Höhe von 370.627,30 Euro (Vorjahr: 396.539,32 Euro) für die Straßenreinigung in 2025 aus. Bei einer nahezu unveränderten Anzahl an zu veranlagenden Frontmetern ergebe sich so eine Senkung der Gebühr von 1,40 Euro auf 1,31 Euro (1 x 14-tägige Reinigung), von 2,80 Euro auf 2,62 Euro (2 x 14-tägige Reinigung), von 5,60 Euro auf 5,24 Euro (4 x 14-tägige Reinigung) und von von 8,40 Euro auf 7,86 Euro (6 x 14-tägige Reinigung).

Winterdienst: Die per Gebühr zu deckenden Kosten des Winterdienstes würden ebenfalls im Vergleich zum Vorjahr sinken, so die Stadt, wenn auch in etwas geringerem Ausmaß. Sie rechnet mit Kosten von 218.224,40 Euro in 2025 (Vorjahr: 219.685,35 Euro). Hauptgrund sei die Berücksichtigung eines höheren Überschusses aus den Vorjahren. Da sich die zu veranlagenden Frontmeter auch nur marginal veränderten, ergebe sich auch für den Winterdienst eine Senkung der Gebühr von 1,40 Euro auf 1,36 Euro (Streuklasse A), von 1,12 Euro auf 1,09 Euro (Streuklasse B) und von 0,84 Euro auf 0,82 Euro (Streuklasse C).

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Abfallentsorgung: Die Kosten für den Restabfall würden durch die Berücksichtigung eines Überschusses aus den Vorjahren nur geringfügig ansteigen, so die Stadt Gevelsberg weiter. Dagegen stiegen die veranlagten Restmüllmengen an, sodass sich unter dem Strich eine leichte Senkung der Gebühr ergebe. Beim Bioabfall habe zusätzlich zu den höheren Kosten ein Fehlbetrag aus den Vorjahren berücksichtigt werden müssen. In Verbindung mit leicht zurückgehenden Bioabfallmengen ergebe sich so ein Anstieg der Gebühr. Für die Grundgebühr sei ebenfalls ein Vorjahresfehlbetrag zu den angestiegenen Kosten berücksichtigt worden, heißt es weiter. Durch einen leichten Anstieg des Tonnenvolumens sei der Anstieg der Gebühr etwas abgemildert worden. Die Abfallgebühren gestalten sich demnach wie folgt: Gebühr je Restabfallbehälter 120 Liter 51 Euro (Vorjahr: 48 Euro), Gebühr je Restabfallbehälter 240 Liter 105 Euro (Vorjahr: 99 Euro), Gebühr je Restabfallbehälter 1100 Liter 480 Euro (Vorjahr: 450 Euro), Gebühr je Kilogramm für Restabfall 0,51 Euro (Vorjahr: 0,52 Euro), Gebühr je Kilogramm für Bioabfall 0,43 Euro (Vorjahr: 0,39 Euro).

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Auch EN-Kreis hebt Beträge an

+++ Hinweis: Der Ennepe-Ruhr-Kreis erhebt eine einwohnerbezogene Grundgebühr von den kreisangehörigen Gemeinden. Durch diese Grundgebühr werden Leistungen finanziert, die den Bürgern entgeltfrei angeboten werden. Der Gebührensatz pro Einwohner wird von 1,20 Euro auf 1,10 Euro gesenkt. Zu den weiteren Müllgebühren, die der Ennepe-Ruhr-Kreis für 2025 festgelegt hat, gibt es hier mehr zu lesen: Müllgebühren in EN steigen 2025 +++

Entwässerung: Die per Gebühr zu deckenden Kosten für die Fortleitung und Klärung des Schmutzwassers seien insbesondere durch Vorjahreseffekte stark angestiegen, wie die Stadt Gevelsberg erklärt. Aus den Vorjahresabrechnungen könne für die Fortleitung nur noch ein geringer Überschuss angerechnet werden. Bei der Klärung müsse ein anteiliger Fehlbetrag aus 2023 abgedeckt werden. Zusätzlich stiegen die Beiträge für den Ruhrverband an. Verstärkt werde der negative Effekt durch einen deutlichen Rückgang der veranlagten Wassermengen um rund fünf Prozent. Für die Klärgebühr des Niederschlagswassers wirkten sich der ansteigende Ruhrverbandbeitrag und ein geringerer Überschuss aus den Vorjahren negativ aus, so die Stadt weiter. Die veranlagten Flächen blieben allerdings stabil, sodass die Steigerungsrate alleine in der höheren Kostenbasis begründet sei. Für die Fortleitungsgebühr hätten die Kosten durch die Berücksichtigung eines Überschusses gesenkt werden können. Bei stabil bleibenden Flächen ergebe sich eine leichte Senkung der Gebühr. Die Gesamtgebühr für Fortleitung und Klärung des Schmutzwassers steigt damit auf 3,55 Euro/m3 (Vorjahr: 3,04 Euro/m3). Die Gebühr für das Niederschlagswasser sinkt leicht von 1,33 Euro/m² (Vorjahr: 1,34 Euro/m2 ).