Gevelsberg. Der Rat hat einen wichtigen Beschluss für neue Häuser gefasst. Dabei ging es auch um Hochwasserschutz und die Höhe der Gebäude.
Es ist eines der viel beachteten Bauvorhaben in Gevelsberg: Das Unternehmen Frey-Bau plant sechs neue Mehrfamilienhäuser an der Ecke Teichstraße/Am Schwarzen Weg – dort, wo früher die Industriefirma „Gebrüder vom Bruch“ zu Hause war. In Zukunft soll es hier 45 neue Wohnungen in verschiedenen Größen geben, von 74 bis 107 Quadratmetern, sowie luxuriöse Penthäuser mit etwa 146 Quadratmetern.
Der Rat der Stadt Gevelsberg hat dazu vor der Winterpause eine wichtige Entscheidung getroffen und den Satzungsbeschluss des entsprechenden Bebauungsplanes gefasst. Die Stadt wird diese Satzung nun bekannt machen, womit der Bebauungsplan in Kraft tritt. Damit ist eine rechtlich sichere Grundlage für die drei Häuser auf dem rückwärtigen Grundstück gegeben. Die drei Häuser direkt an der Teichstraße sollen unmittelbar durch Bauanträge beantragt werden.
Zur Aufstellung des Bebauungsplans konnten sich in der jüngeren Vergangenheit mehrfach verschiedene Behörden, Versorgungsunternehmen, Naturschutzvereine oder auch Bürgerinnen und Bürger äußern. Dabei meldeten Privatpersonen Bedenken wegen des Hochwasserschutzes und der Höhe dreier der geplanten Mehrfamilienhäuser an. Die Stadt reagiert darauf, beziehungsweise nimmt die entsprechenden Äußerungen zur Kenntnis.
Sorge vor Überschwemmungen
Zur Erinnerung: Das neue Quartier soll in zwei Bauabschnitten entstehen. Den Anfang sollen die drei Mehrfamilienhäuser im rückwärtigen Bereich der Teichstraße, in Richtung Stefansbecke machen. Die Erschließung soll hier über eine Privatstraße erfolgen, die in die öffentliche Verkehrsfläche Am Schwarzen Weg mündet. Ein weiteres Mehrfamilienhaus soll von der Teichstraße aus gesehen rechts neben der Malschule, zwei weitere links daneben gebaut werden. Vorgesehen sind jeweils drei Etagen zuzüglich Staffelgeschoss.
Die Ausstattung der Wohnungen soll hochwertig sein. Geplant sind Wärmepumpen mit Geothermie, Photovoltaik und eine grundlegend energieeffiziente sowie innovative Bauweise. Auf den Flachdächern der Zwischenbauten und auf den Garagendächern soll es Dachbegrünungen geben. Grünflächen und ansprechend geplante Anpflanzungen sollen das Areal außerdem in einem neuen Glanz erscheinen lassen, wie Frey-Bau erklärt. Das Unternehmen verspricht sich durch den Erhalt der Mal- und Tanzschule sowie des historischen Schornsteins ein ganz besonderes Flair für die Wohngegend.
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Sorge vor Überschwemmungen äußerte ein Anwohner, der darauf hinwies, dass das Gebiet des Bebauungsplanes unmittelbar an der Stefansbecke liege. Bei stärkeren Regenfällen stehe regelmäßig die Kreuzung Teichstraße, Feverstraße, Klosterholzstraße und Habichtstraße, auf der Teichstraße bis Höhe Hausnummer 46, unter Wasser, das Wasser trete dort aus der Kanalisation aus. Des Weiteren trete bei stärkeren Regenfällen die Stefansbecke zwischen Feverstraße und Heidestraße über die Ufer. Solange nicht flussläufig oberhalb des von den regelmäßigen Überschwemmungen betroffenen Gebietes, namentlich nordwestlich der Feverstraße, für ausreichende Regenrückhaltesysteme der Stefansbecke gesorgt werde, wäre die durch den beabsichtigten Bebauungsplan festgesetzte verdichtete Bebauung und Versiegelung von Bodenflächen rechtswidrig, so die Auffassung des Bürgers.
Verweis auf Wohnungsmangel
Die Stadt möchte die Bedenken berücksichtigen, wie es heißt. Die vorhandene Böschung zur Stefansbecke im Plangebiet werde als private Grünfläche ausgewiesen, die nicht bebaut werden darf, um dem Gewässer genügend Raum zu geben. Darüber hinaus werde auch ein Streifen von der Böschungsoberkante zur Stefansbecke von jeglicher Bebauung freigehalten. Ausnahme soll eine gekennzeichnete, geringfügige Fläche sein, in der die Errichtung von Terrassen, Balkonen und Dachterrassen zulässig sei. Zur weiteren Verbesserung des Hochwasserschutzes plant die Stadt Gevelsberg außerdem im Oberlauf des Stefansbaches ein Hochwasserrückhaltebecken.
Gegen die Genehmigung von „drei dreigeschossigen Mehrfamilienhäusern mit zusätzlichen Staffelgeschoss“ sprach sich ein weiterer Anwohner aus. Aus Sicht der neuen Privatstraße entstünden hier fünf Geschosse, so seine Auffassung. Der Eingangsbereich, inklusive Garagen und Keller lägen hierbei im Erdgeschoss. Dann kämen vier Vollgeschosse plus Satteldach. Diese Gebäude würden viel zu hoch. Mindestens eine Etage müsse verweigert werden. Diese Anregungen nimmt die Stadt zur Kenntnis, erklärt aber: „Die möglichen Firsthöhen im Bebauungsplangebiet orientieren sich an den Firsthöhen der vorhandenen Mehrfamilienwohnhäuser an der Teichstraße.“ Gemäß der Festsetzungen ermöglicht der Bebauungsplan den Bau von drei Vollgeschossen. Die Stadt verweist weiter darauf, dass es kein Recht auf freie Aussicht gebe. Die Stellungnahme des Bürgers vermische verschiedene baurechtliche Belange.
Bürgermeister Claus Jacobi betonte vor diesem Hintergrund, dass er sich freue, dass ein Investor in Gevelsberg unter schwierigsten Bedingungen ein Projekt umsetze. Dabei verwies er auf den Wohnungsmangel in Deutschland. „Wir sind sehr froh, dass es hier auf einem alten Industriegelände eine Nachverdichtung gibt“, so Jacobi. „Das ist insgesamt ein Beitrag zur Wohnungssituation in Gevelsberg. Menschen finden da Wohnraum.“ Der symbolische Spatenstich für das Bauvorhaben an der Teichstraße fand bereits im vergangenen Jahr statt. Die ersten Wohnungen sollen 2026 bezogen werden können.