Dortmund. Eine Dortmunderin soll gefilmt haben, während ihr Lebensgefährte die Tochter missbrauchte. Im zweiten Anlauf legte sie ein Geständnis ab.

Laut Anklage soll Simone B. (47) mit dem Handy gefilmt haben, wie ihr Partner Marcel B. (31) ihre damals elfjährige Tochter vergewaltigte. Beide sitzen seit November 2023 in Untersuchungshaft, müssen sich seit Anfang Mai vor dem Dortmunder Landgericht verantworten. Ihnen wird schwerer sexueller Missbrauch von Kindern in Tateinheit mit der Herstellung kinderpornografischer Inhalte vorgeworfen, der Mutter zudem Beihilfe hierzu und das Verbreiten der Videodatei.

Am dritten Verhandlungstag (3.6.) äußerten sich die beiden Angeklagten zu den Vorwürfen – unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Pressevertreter und Angehörige mussten den Saal verlassen, obwohl der Familienanwalt des Opfers Widerspruch eingelegt hatte. Grund laut richterlichem Beschluss: in den Ausführungen kämen Umstände aus dem persönlichen Lebensbereich von Prozessbeteiligten zur Sprache. Der Ausschluss dient dem Schutz der Privatsphäre der mutmaßlichen Täter, aber auch des noch minderjährigen Mädchens.

Mutter von Missbrauchsopfer legt kein sauberes Geständnis ab

Wie unsere Redaktion erfahren hat, legte Marcel B. ein umfassendes Geständnis ab. Simone B. habe ihre Tatbeteiligung dagegen so sehr heruntergespielt, dass die Strafkammer in Erwägung ziehen musste, das Mädchen selbst vorzuladen. Zum Glück bleibt der mittlerweile 13-Jährigen eine erneute Aussage aber erspart, da die Mutter sich am 11. Juni dann doch noch zu einem ausführlichen Geständnis durchgerungen hat.

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Mutter „motivierte“ Tochter angeblich während Vergewaltigung

Bereits die Anklageverlesung Anfang Mai war nur schwer zu ertragen. Zu den Übergriffen soll es an zwei verschiedenen Wochenenden im Juni/Juli 2023 gekommen sein. Die leibliche Tochter von Simone B. lebte damals in einer Wohngruppe, durfte an den Wochenenden abwechselnd bei ihren getrennten Elternteilen verbringen. In der Wohnung der Altenpflegerin soll der neue Lebensgefährte Marcel B. die 11-Jährige eines Abends aufgefordert haben, sich mit dem Paar ins Bett zu legen und auszuziehen. Laut Anklage soll er unter erheblichem Alkoholeinfluss (13 Bier) gestanden und geäußert haben, dass man jetzt „Erwachsenenspiele“ mache, was „vollkommen normal und in Ordnung“ sei.

Die Mutter habe mitgemacht, das Kind während der sexuellen Handlungen „motiviert“ und gefragt, wie es ihr dabei gehe, was sie fühle. Dabei habe sie die Szenerie mit dem Smartphone aufgezeichnet. Als sie die Datei später an Marcel B. schickte, habe er diese sofort gelöscht, ohne sie herunterzuladen. Das Ganze soll sich an einem weiteren Wochenende wiederholt haben, diesmal ohne Videoaufzeichnung.

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Die Schülerin habe sich erst Wochen später ihrem leiblichen Vater anvertraut, bei dem sie auch mittlerweile lebt. Er brachte die Tat zur Anzeige und tritt im Strafverfahren als Nebenkläger auf. Der Vater und weitere Angehörigen waren auch am zweiten Verhandlungstag (28.5.) im Saal, als intime Chat-Nachrichten der beiden Angeklagten verlesen wurden, in denen es teilweise explizit um den Missbrauch des Mädchens geht.

Dortmunder Richter verlesen Chat-Nachrichten des Kinderschänder-Paares

Demnach scheint zumindest Simone B. die Tragweite ihres Handelns bewusst zu sein. Sie schrieb Marcel B. laut Nachrichten-Protokoll kurz nach der Tat: „Die einen verurteilen wir dafür, machen es dann aber selber.“ Letzterer zeigte dagegen keinerlei Reue, machte zu unterschiedlichen Gelegenheiten zweideutige Anspielungen, dass sich doch „beide“ zu ihm gesellen sollen. Erschreckend: Er gibt der 11-Jährigen sogar die Schuld, textete seiner damaligen Lebensgefährtin: „Was soll ich machen, wenn sie mich so überfällt“. Darauf antwortete die Mutter: „Wir haben sie überfallen“, „wir hätten sie schützen müssen“ und „wir haben ihr heute etwas geschenkt, aber sie auch beraubt.“ An anderen Stellen ging Simone B. explizit auf die abnormen Fantasien von Marcel B. ein.

Worte, die für die anwesenden Angehörigen kaum auszuhalten sind. Als die beiden Angeklagten in Handschellen aus dem Saal geführt wurden, rief die Tante des Mädchens ihnen hinterher: „Schämt euch! Dass ihr noch in den Spiegel schauen könnt!“ Die beiden Dortmunder sind nicht vorbestraft. Ihnen drohen Haftstrafen von mehr als drei Jahren.

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