Hochsauerlandkreis. Die Kita-Gebühren im HSK werden für manche Familien in diesem Jahr deutlich erhöht. So erklärt die Kreisverwaltung die Kostenexplosion.
Ab August 2025 steigen erneut die Beiträge für Kinderbetreuung im Hochsauerlandkreis. Um rund 9,5 Prozent erhöhen sich die Kindpauschalen im laufenden Kita-Jahr, erklärt das Jugendamt des Hochsauerlandkreises. Das bedeutet, dass viele Familien im HSK in diesem Jahr wesentlich tiefer in die Tasche greifen müssen.
Für einige Eltern wird es eine satte Erhöhung
Wie viel teurer die Kindergartenbeiträge im Hochsauerlandkreis für Familien konkret werden können, zeigt sich anschaulich am Beispiel der fiktiven vierköpfigen Familie Mustermann. Von den beiden Kindern geht das jüngste noch mindestens drei Jahre in den Kindergarten und benötigt den vollen Umfang von 45 Stunden Betreuung in der Woche. Auch muss die Familie Mustermann den vollen Beitrag einrichten, da sie mehr als 45.000 Euro Jahreseinkommen hat. Mit diesen Voraussetzungen musste Familie Mustermann im vergangenen Jahr 1.705 Euro an Gebühren zahlen. Im Jahr 2025 steigen die Kosten der Mustermanns für die Kita-Betreuung auf 1.810 Euro, monatlich zahlen sie 145 Euro.
„Mit der Anpassung wird die Erhöhung der Kindpauschalen anteilig auf die Elternbeiträge umgelegt“, erklärt das Sachgebiet Kindertagesbetreuung, Elterngeld und BaföG des Jugendamts HSK. Die Beiträge, welche die Eltern für die Betreuung ihrer Kinder bezahlen, seien demnach fest in der Finanzierungsstruktur des Kreises eingeplant - neben Landeszuschüssen und Anteilen des Jugendamts und der Kita-Träger. Durch die Steigerung von Tarifen und wachsende Sachkosten im Bereich der Kindertagesbetreuung habe sich die Kindpauschale für das laufende Kita-Jahr 2024/2025 um rund 9,5 Prozent erhöht, ab August steige sie im kommenden Kita-Jahr um rund 9,4 Prozent. „Die Anpassung der Elternbeiträge ist erforderlich, um die bestehende Betreuung und die Qualitätsstandards zu sichern“, begründet das Jugendamt den Schritt.
Inwiefern die Sichtweisen und Bedenken von betroffenen Familien im Vorfeld in den Entscheidungsprozess einbezogen wurden, beispielsweise in Form einer Beteiligung von Seiten der Elternvertretung, ist unklar. Das Jugendamt erklärt, dass die zugrunde liegende Satzung im Vorfeld in den entsprechenden Gremien breit diskutiert und beraten worden sei. Letztendlich sei sie vom Kreistag beschlossen worden, um der Entwicklung der Kindpauschalen zu entsprechen.
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Wie werden Familien mit geringem Einkommen entlastet?
Dadurch, das eine Einkommensgrenze bei der Beitragspflicht festgelegt sei, werde sichergestellt, dass Familien mit einem geringen Einkommen nicht überproportional belastet werden. Bei einem Einkommen von bis zu 30.864 Euro jährlich mussten Familien im HSK bislang keine Kita-Gebühren entrichten. „Mit der Anpassung der Beiträge wird diese untere Einkommensgrenze mit angehoben“, erläutert das Jugendamt. Für weitere Entlastung sorge das Kinderbildungsgesetz (KiBiz) des Landes NRW, das im August 2020 in Kraft getreten ist: Für die letzten zwei Betreuungsjahre vor der Einschulung müssen in der Regel keine Beiträge mehr gezahlt werden.
Langfristig arbeite der Hochsauerlandkreis daran, die Finanzierung der Kinderbetreuung im Kreisgebiet zu sichern und gleichzeitig die finanzielle Belastung für Familien in einem vertretbaren Rahmen zu halten. So stehe beispielsweise eine für das Jahr 2026 geplante Reform des Kinderbildungsgesetzes im Fokus: „Das Kreisjugendamt ist im Austausch mit den Kita-Trägern, um im Hinblick auf eine KiBiz-Reform Erforderlichkeiten an das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration zu spiegeln.“ Konkret müsse an den Rahmenbedingungen gearbeitet werden: Hier gehe es zum Beispiel um den Bürokratieabbau, damit die Kinderbetreuung weiter in den Vordergrund gerückt werde, ebenso wie um die Nutzung von Entlastungspotenzialen. Auch die Ausbildung solle gestärkt werden. „Verlässliche Strukturen müssen für eine bessere Planbarkeit geschaffen werden“, erklärt das Jugendamt. Indem diese Rahmenbedingungen verbessert würden, könne auch die finanzielle Belastung langfristig abgefedert werden.