Berlin/Hamburg. Der „Tatort“ „Reifezeugnis“ löste damals einen Skandal aus. Schauspielerin Nastassja Kinski wehrt sich jetzt gegen die Nacktszenen.
Schauspielerin Nastassja Kinski (63) möchte ihre Nacktszenen in dem legendären „Tatort“ „Reifezeugnis“ (1977) verbieten lassen. Kinski beauftragte den Rechtsanwalt Christian Schertz damit, dies durchzusetzen, wie das Magazin „Der Spiegel“ am Dienstag berichtete. Kinski spielte damals eine 17 Jahre alte Schülerin, die eine Affäre mit ihrem Lehrer (gespielt von
) hat – bei den Dreharbeiten war die in der Folge nackt zu sehende Kinski erst 15 Jahre alt.
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Rechtsanwalt Schertz sagte dem „Spiegel“: „Nastassja Kinski war damals faktisch ohne Begleitung am Set, als die Szenen gedreht wurden – eine rechtswirksame Einwilligung als Minderjährige ist damit denklogisch ausgeschlossen gewesen.“ Unabhängig davon habe er im Namen von Kinski für die Zukunft eine Einwilligung widerrufen.
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Der Norddeutsche Rundfunk (NDR), damals für die „Tatort“-Folge verantwortlich, schreibt zu „Reifezeugnis“ auf seiner Homepage: „Der Krimi löste bei seiner Erstausstrahlung am 27. März 1977 aufgrund der brisanten Thematik einen Fernsehskandal aus. Die Darstellung einer sexuellen Beziehung zwischen einem Lehrer und seiner Schülerin und die Nacktszenen der damals erst 16-jährigen Nastassja Kinski (zum Zeitpunkt der Ausstrahlung; Anm. Red.) machten den Fall zum allgemeinen Tagesgespräch – und bescherten ihr und dem damals noch unbekannten Regisseur Wolfgang Petersen („Das Boot“) den internationalen Durchbruch.“
„Reifezeugnis“ mit Kinski hatte bei der Erstausstrahlung gut 25 Mio. Zuschauer
Der NDR teilte dem „Spiegel“ jetzt mit, dass der Film derzeit nicht zur weiteren Ausstrahlung geplant sei. Zuletzt lief die Folge an Neujahr im Fernsehprogramm des Rundfunks Berlin-Brandenburg.
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Mit gut 25 Millionen Zuschauern bei der Erstausstrahlung 1977 zählt „Reifezeugnis“ zu den erfolgreichsten Folgen der ARD-Krimireihe aller Zeiten. Die Folge wurde seitdem regelmäßig wiederholt und auch als DVD veröffentlicht. (AFP/fmg)