Essen. Gewohnheit oder Gesetz: Wie ist die Mittagsruhe in NRW geregelt? Alles, was Sie über Ruhezeiten in NRW wissen müssen, lesen Sie hier.

  • Mittagsruhe in NRW: Wann und wie gelten die Ruhezeiten?
  • Es gibt wichtige Regeln, die Mieter zur Mittagsruhe in NRW beachten sollten.
  • In unserer Übersicht finden Sie alle wichtigen Informationen zu Zeiten und Regeln der Ruhezeiten in NRW.

Wie sind Ruhezeiten in Deutschland geregelt?

Der rechtliche Rahmen für die Zeiträumen, wann Ruhe gilt, wird durch verschiedene Verordnungen auf EU-, Bundes-, Landes- und Kommunalebene vorgegeben. Eine bundesweit einheitliche Regelung für die Ruhezeiten gibt es nicht. Neben den amtlichen Regelungen kann es aber immer auch vertragliche Regelungen für Ruhezeiten geben, etwa durch eine Hausordnung in einem Mietshaus.

Ruhezeiten in NRW: Wann Sie Ihren Nachbarn etwas Ruhe gönnen sollten.
Ruhezeiten in NRW: Wann Sie Ihren Nachbarn etwas Ruhe gönnen sollten. © dpa | Sebastian Kahnert

Mittagsruhe in NRW: Gibt es hier Ruhezeiten

In Deutschland gibt es keine gesetzlich festgelegte Mittagsruhe. Weder auf Bundesebene noch auf Ebene der Länder steht so eine Regelung im Gesetz. Aber auch wenn es keine Bundes- oder Landes­gesetze gibt, können einzelne Kommunen oder Gemeinden durchaus eine Mittagsruhe vorschreiben. Meistens kann diese in der Satzung der Kommune nachgelesen werden.

In der Regel sind dort Ruhezeiten werktags zwischen 13 und 15 Uhr festge­schrieben, manchmal auch schon ab 12 Uhr. Besonders häufig kommen solche Regelungen in Kurorten vor, da diese von erholungs­be­dürftigen Menschen besucht werden. Zum Beispiel die Städte Bochum, Duisburg und Dortmund zum Beispiel verzichten auf eine Regelung zur Mittagsruhe.

Vermieter können in der Hausordnung Ruhezeiten vorschreiben.
Vermieter können in der Hausordnung Ruhezeiten vorschreiben. © picture alliance / dpa Themendienst | PA/Jens Schierenbeck

Mittagsruhe in NRW: Wichtige Regeln für Mieter

Allerdings kann auch der Vermieter eine Mittagsruhe vorschreiben. Viele regeln die Ruhezeiten über eine Hausordnung oder direkt über den Mietvertrag. Oft wird sowohl die Uhrzeit geregelt, in der Ruhe gehalten werden muss, als auch, welche Geräusche erlaubt und welche verboten sind. Bei Verstößen gegen die Hausordnung kann sogar eine Kündigung des Mietvertrags drohen.

Die Regeln des Vermieters gelten allerdings nur für die Mieter des Hauses oder der Wohnanlage. Handwerker, Gewerbe­treibende oder Anlagen in der Umgebung sind daran nicht gebunden. Die Wohnungsbaugenossenschaft Duisburg Mitte verbietet zum Beispiel in der Hausordnung das Musizieren zwischen 13 und 15 Uhr.

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Verbote: Das darf während der Mittagsruhe nicht passieren

Natürlich ist es auch während der Mittagsruhe erlaubt, Geräusche zu machen. Diese sollten aber eine Zimmerlautstärke nicht überschreiten. Mit Zimmer­laut­stärke ist ein Geräuschpegel gemeint, der außerhalb der Wohnung oder dem Gemäuer eines Hauses nicht zu hören ist. Erlaubt sind also zum Beispiel Gespräche, Duschen, Haushaltsaufgaben, Gartenarbeit oder ähnliches.

Problematisch wird es erst, wenn die Zimmerlautstärke nicht eingehalten werden kann. Zum Beispiel bei lauter Musik oder lautem musizieren, Feiern oder Partys. Aber auch lautes Hundegebell oder Renovierungsarbeiten können eine Ruhestörung sein. Lesen Sie hier: Rasenmähen in NRW: Zu diesen Zeiten ist Lärm verboten

Die erste Anlaufstelle bei Ruhestörung sollte die Lärmquelle selbst sein.
Die erste Anlaufstelle bei Ruhestörung sollte die Lärmquelle selbst sein. © Symbolbild | Ingo Otto

Nachtruhe: Gesetzlich festgelegt

Eine gesetzliche Ruhezeit gibt es in der Nacht. Das Landesimmissionsschutz-Gesetz (LImschG) gibt in NRW nur vor, dass im Zeitraum von 22 bis 6 Uhr eine Nachtruhe gilt. Zu dieser Nachtzeit ist Lärm in Wohnungen und Häusern auf Zimmerlautstärke zu reduzieren. Im Gesetz heißt es: „Von 22 bis 6 Uhr sind Betätigungen verboten, welche die Nachtruhe zu stören geeignet sind.“ Im Übrigen gilt eine ganztägige Pflicht zur Ruhe an Sonn- und Feiertagen.

Ausgenommen von diesem Verbot sind Ernte- und Bestellarbeiten, die eine Stunde vor der üblichen Nachtruhe sowie eine Stunde danach Puffer haben. Die Ruhezeit gilt in diesem Fall von 23 bis 5 Uhr. Für die Außengastronomie verschiebt sich der Beginn der Nachtruhe auf Mitternacht. Zum Schutz der Nachbarschaft kann die Gemeinde den Startzeitpunkt aber auf 22 Uhr vorverlegen. Neben weiteren gewerblichen Ausnahmen, sowie Großveranstaltungen oder Volksfesten gelten diese Regelungen natürlich nicht im Notfall.

Gelten Ruhezeiten auch für Kinder?

Für Familien und deren Nachbarn gilt: Kinderlärm und Babyschreie sind keine Ruhestörung. „Von Kindern ausgehende Geräusche sind notwendige Ausdrucksform kindlicher Entfaltung, die in der Regel als sozialadäquat zumutbar sind“, heißt es im Landesimmissionsschutz-Gesetz. Für die Lautstärke gibt es hierbei keine Grenz- und Richtwerte.

Kinderlärm in NRW: Auch wenn Babyschreie und Kindergekreische Nachbarn viel abverlangen, wiegt die kindliche Entfaltung. Kinderlärm gilt nicht als Ruhestörung.
Kinderlärm in NRW: Auch wenn Babyschreie und Kindergekreische Nachbarn viel abverlangen, wiegt die kindliche Entfaltung. Kinderlärm gilt nicht als Ruhestörung. © Getty Images | Unbekannt

Typischer Alltagslärm ist rechtlich gesehen ebenfalls zulässig: Der Durchlauf einer Waschmaschine, das Rotieren der Spülmaschine oder Plätschern aus der Dusche sind in Wohnhäusern zu erwarten. Nimmt die nächtliche Belästigung wegen ständiger Wiederholung Ausmaße an, die regelmäßig den Schlaf rauben, kann auch Alltagslärm zur Ruhestörung werden. Wichtig zu beachten ist, dass auch der Mietvertrag und die Hausordnung strengere Regelungen vorschreiben können.

Ruhestörung: An wen kann ich mich wenden?

Die erste Anlaufstelle sollte die Lärmquelle selbst sein. Wenn Sie sich belästigt fühlen, kann ein kurzer Austausch mit den Nachbarn oft schon helfen. Zu empfehlen ist ein freundliches, aber bestimmtes Auftreten. Meist ist den Mitmenschen nicht bewusst, dass Sie sich gestört fühlen.

Hilft das nichts, können sich Lärmgeplagte an den Vermieter oder die Hausverwaltung wenden. Der nächste Schritt ist der Gang zum örtlichen Ordnungsamt. Die Polizei ist nur zuständig, wenn es sich um eine akute Lärmbelästigung handelt und das Ordnungsamt nicht erreichbar ist. Das gilt in der Regel ab 22 Uhr und sollte verhältnismäßig sein.

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