Essen. Die Stadion-Städte in NRW sind voller Fußball-Fans: So vermieten Sie Ihre Wohnung zur Fußball EM. Alle Regeln auf einem Blick.
- Fußball-Europameisterschaft 2024 beginnt und auch in NRW finden einige Spiele statt.
- Airbnb gehört zu den geeigneten Plattformen, um die eigene Wohnung an ausländische Fußball-Fans zu vermieten.
- Eine kostenlose Alternative bieten etwa Schlafplätze über Couchsurfing.
- Die Regeln, an die Sie sich bei der Vermietung einer Unterkunft für die EM halten sollten, im Überblick.
Vom 14. Juni bis zum 14. Juli findet in Deutschland die Fußball-Europameisterschaft statt. In NRW stehen mit Köln, Düsseldorf, Dortmund und Gelsenkirchen gleich vier EM-Stadien. Dementsprechend viele ausländische Fußball-Fans werden sich in den Städten und Umkreisen aufhalten. Und die brauchen Unterkünfte.
Viele Betreiber von Hotels und Ferienwohnungen haben deshalb ihre Preise für Buchungen während der Europameisterschaft teils stark erhöht. Immer mehr Urlauber bevorzugen jedoch eine Ferienwohnung über Portale wie Airbnb. Deshalb kann auch für Privatpersonen die Vermietung der Wohnung oder einzelner Zimmer während der Europameisterschaft lukrativ sein. Sei es, um in kulturellen Austausch mit internationalen Fußballfans zu treten, oder um die eigene Haushaltskasse etwas aufzubessern. Doch wer seine Wohnung während der Fußball-EM vermieten möchte, sollte einige Punkte beachten.
EM-Untermiete: Dürfen Fußball-Fans bei mir einziehen?
Generell ist es erlaubt, seine Mietwohnung unterzuvermieten. Der Vermieter muss allerdings Bescheid wissen. „Bei einer Untervermietung von Teilen der Wohnung hat der Mieter aber in der Regel Anspruch auf die Zustimmung des Vermieters. Das ist der Fall, wenn der Mieter einen berechtigten Grund für die Untervermietung hat“, teilt Jutta Hartmann vom Deutschen Mieterbund mit.
Ein solcher Grund sei zum Beispiel die Senkung der Wohnkosten. „Auch bei einer Untervermietung der gesamten Wohnung ist die Zustimmung der Vermieter nötig, einen Anspruch darauf hat der Mieter allerdings nicht“, sagt Hartmann. „Wenn ich einen Teil meiner Wohnung für einen kurzen Zeitraum über Plattformen wie WG-Gesucht während der EM untervermiete und selbst nicht da bin, ist das grundsätzlich kein Problem. Wichtig ist, dass ich die Erlaubnis zur Untervermietung habe und dabei noch Zugriff auf meine Wohnung habe und zum Beispiel auch noch Sachen von mir vor Ort sind“, so Hartmann weiter.
Liegt generell eine Zustimmung des Vermieters zur Untervermietung vor, heißt das allerdings nicht, dass man die Wohnung auch tageweise an Touristen über eine Plattform wie Airbnb vermieten darf. Laut Hartmann ist für die Vermietung an Touristen immer die Genehmigung des Vermieters notwendig, auf die man keinen Anspruch hat. Auch in einem Urteil des Bundesgerichtshofes heißt es, dass eine Erlaubnis zur Untervermietung nicht eine tageweise Vermietung an Touristen umfasst. Wer sich keine Genehmigung einholt, riskiert eine Abmahnung oder die Kündigung des Mietvertrags.
Darf ich privaten Wohnraum in NRW an Touristen vermieten?
Ist die Vermietung der Wohnung an Touristen mit dem Vermieter abgesprochen, ist damit allerdings noch nicht alles erledigt. In Zeiten von knappem Wohnraum ist die Vermietung von privaten Wohnungen über Portale wie Airbnb mittlerweile reguliert. Wer in NRW seine Wohnung in Städten mit besonders angespanntem Mietmarkt zur Kurzzeitvermietung anbieten möchte, muss laut einer Pressemeldung des Landes NRW seit Juli 2022 eine sogenannte Wohnraum-ID beantragen und bei jedem Inserat angeben. Zudem muss ein Buchungskalender geführt werden. Das gilt auch, wenn nur Teile der Wohnung vermietet werden.
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Diese Regelung gilt momentan für NRW in Aachen, Bonn, Dortmund, Düsseldorf, Köln und Münster. Die Wohnraum-ID kann kostenlos über das Bauportal der Landesregierung NRW beantragt werden. Bis zu 90 Tage lang (bei Studierenden 180 Tage) kann jeder seine Wohnung privat mit der Wohnraum-ID über Plattformen wie Airbnb zur Kurzzeitvermietung anbieten. Die Regelungen unterscheiden sich in den Bundesländern, in Hamburg oder Berlin gibt es deshalb andere Vorgaben.
Bei längerer Vermietung ist eine Genehmigung durch die Verwaltung der entsprechenden Städte erforderlich und es muss nachgewiesen werden, dass keine Zweckentfremdung der Wohnung vorliegt. Eine Zweckentfremdung wäre zum Beispiel eine dauerhafte Nutzung von Wohnraum als Ferienwohnung. Grundlage dafür ist das „Wohnraumstärkungsgesetz“, das unter anderem eine Zweckentfremdung von Wohnungen verbietet.
Wie darf ich während der EM 2024 meine Eigentumswohnung als Ferienunterkunft anbieten?
Grundsätzlich steht es Wohnungseigentümern frei, die eigene Wohnung als Ferienunterkunft anzubieten. Dabei müssen sich die Eigentümer aber an die Gesetze der jeweiligen Stadt halten. Denn auch für Eigentumswohnungen gelten die Bestimmungen, dass der Wohnraum in Städten wie Köln, Düsseldorf oder Münster nicht zweckentfremdet werden darf. Für die Umwandlung in eine Ferienwohnung muss hier eine Genehmigung eingeholt werden.
Auch wenn Ihre Wohnung Teil einer Eigentümergemeinschaft ist, ist eine Vermietung an Touristen erlaubt. Allerdings kann durch eine sogenannte Teilungserklärung eine Kurzzeitvermietung generell ausgeschlossen sein. Sollte es durch die Feriengäste zu Problemen wie einer Ruhestörung kommen, sind Sie als Eigentümer dafür verantwortlich.
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Darf ich Personen über Plattformen wie Couchsurfing unentgeltlich aufnehmen?
Immer beliebter werden auch Plattformen wie Couchsurfing oder hospitality.org, auf denen sich Menschen gegenseitig kostenlose Schlafplätze anbieten. „Bis zu sechs Wochen am Stück darf man grundsätzlich Besuch in seiner Wohnung ohne Genehmigung des Vermieters empfangen“, sagt Hartmann. Dabei komme es jedoch auf die Regelmäßigkeit an und ob im Zweifel nicht doch Geld damit verdient werde.
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„Wenn ich während der EM kurzzeitig Gäste aufnehme, ohne dafür Geld zu nehmen, sollte das in der Regel kein Problem sein“, so Hartmann weiter. Laut einem Urteil des Landgerichts Lübeck ist zudem das Empfangen von Übernachtungs-Gästen über Plattformen wie Couchsurfing zulässig und stellt keinen Kündigungsgrund für den Vermieter dar. Im Zweifel gilt jedoch: Ein Gespräch mit dem Vermieter im Vorfeld kann Missverständnisse vermeiden.
Ein Feriengast beschädigt meine Wohnung – Und jetzt?
Laut Nürnberger Versicherung greift in der Regel bei Beschädigungen die Haftpflichtversicherung des Gastes – aber nur, wenn dieser selbst eine hat. Je nach Versicherer kann es zudem sein, dass die Hausratversicherung Beschädigungen an Möbeln übernimmt, wenn der Gast nicht haftpflichtversichert ist.
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Wertgegenstände sollten zur Sicherheit außer Reichweite der Gäste geschafft werden, da die Hausratversicherung nur bei Diebstahl greift. Ein Airbnb-Gast oder Couchsurfer wurde jedoch selbst in die Wohnung gelassen und zählt damit nicht als Einbrecher.
Absicherungen für Gastgeber durch Airbnb und andere Portale
Airbnb bietet mit dem „Aircover“-Schutz eigene Absicherungen für Gastgeber an. Darin enthalten ist ein Schutz für Gastgeber bei Sachschäden, die von Gästen verursacht wurden. Airbnb gibt an, für Schäden von bis zu drei Millionen US-Dollar (ca. 2,8 Millionen Euro) aufzukommen. Weiter enthalten ist eine Haftpflichtversicherung für Gastgeber, die dann einspringt, wenn sich zum Beispiel ein Gast in der Wohnung verletzt und Schadenersatz fordert. Den Gastgebern steht es zudem frei, eine Kaution zu verlangen.
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Airbnb gibt selbst an, dass es sich bei der Absicherung nicht um eine Versicherungs-Police handelt. Auch der Antragsprozess kann kompliziert werden. So muss bei Schäden über 300 US-Dollar Anzeige erstattet und ein Polizeibericht angefordert werden. Bevor Sie sich Ferien-Gäste in die Wohnung holen, fragen Sie bei ihrer Versicherung nach, welche Schäden abgedeckt sind. Sollte es zum Rechtsstreit mit einem Gast kommen, schützt eine Rechtsschutzversicherung vor hohen Kosten.
Muss ich meinen Gewinn aus Airbnb-Vermietungen versteuern?
Wer seine Wohnung über Airbnb oder andere Portale vermietet, muss die Einnahmen in der Steuererklärung angeben. Kosten, die für die Wohnung anfallen wie die Miete oder Reinigungskosten können von den Mieteinkünften abgezogen werden. Es gibt jedoch eine Sonderregelung: Wer nur einen Teil seiner Wohnung untervermietet und pro Jahr nicht mehr als 520 Euro einnimmt, muss das nicht in der Steuererklärung angeben.
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Hinweis: Dieser Text ersetzt keine Rechtsberatung, die Angaben sind ohne Gewähr. Einzelne Regelungen können sich in den Bundesländern und Kommunen unterscheiden. Sprechen Sie vor einer touristischen Vermietung Ihrer Wohnung mit ihrem Vermieter und fragen bei der zuständigen Behörde nach, welche Bestimmungen in Ihrer Stadt gelten.