Berlin. . Wird ein Balkon nachträglich eingebaut, müssen Mieter das selbst dann dulden, wenn sie in einer Erdgeschosswohnung leben. Denn auch dann wird der Gebrauchswert nachhaltig erhöht. Die damit verbundene Mietsteigerung stellt keine besondere Härte dar.

Auch für Mieter einer Erdgeschosswohnung stellt ein nachträglich angebauter Balkon eine Verbesserung dar. Daher müssen sie akzeptieren, dass in ihrer Küche eine Balkontür eingebaut wird, befand das Landgericht Berlin (Az.: 63 S 574/12), wie die Zeitschrift "Das Grundeigentum" (Heft 15/2014) des Eigentümerverbandes Haus & Grund Berlin berichtet. Die damit verbundene Mietsteigerung stellt nach Ansicht des Gerichts keine besondere Härte dar.

In dem verhandelten Fall wollten sich Mieter einer Erdgeschosswohnung gegen den geplanten Einbau einer Balkontür in ihrer Küche wehren. Aus ihrer Sicht handele es sich bei dem nachträglichen Anbau des Balkons auch nicht um eine Modernisierung, da eine Gartennutzung vereinbart sei. Durch den Einbau der Tür würden zudem die Stellmöglichkeiten für Stühle und Tische erheblich eingeschränkt.

Das Gericht wollte diese Begründungen nicht akzeptieren. Auch für eine Erdgeschosswohnung mit vereinbarter Gartennutzung werde der Gebrauchswert durch einen Balkon nachhaltig erhöht. Die damit verbundenen Einschränkungen müssten die Mieter dulden. (dpa)