Berlin. Wenn im Frühling die Sonne wieder öfter scheint, zieht es viele Mieter auf den Balkon. In der Regel können Mieter ihren Balkon nutzen, wie sie es möchten. Doch es gilt das Gebot der Rücksichtnahme. So kann es beim FKK-Sonnen oder lauter Musik Ärger mit dem Vermieter geben.

Mieter können ihren Balkon in der Regel nutzen, wie sie möchten. Allerdings gilt das allgemeine Gebot der Rücksichtnahme. Darauf weist der Eigentümerverband Haus und Grund Deutschland hin. So sollte zum Beispiel beim Sonnenbaden das allgemeine ästhetische Empfinden beherzigt werden. FKK-Sonnen kann also Ärger geben. Auch beim Rauchen und Musikhören muss darauf geachtet werden, dass Nachbarn sich nicht übermäßig gestört fühlen.

Markise nur nach Erlaubnis des Vermieters

Eine Dekoration des Balkons ist grundsätzlich erlaubt. Mieter, die Blumenkästen an ihr Balkongeländer hängen, sollten jedoch sicherstellen, dass die Kästen nicht hinunterfallen können. Bei Sturm müssen sie gegebenenfalls extra gesichert werden. Eine feste Montage an der Fassade ist allerdings nur mit Zustimmung des Vermieters möglich.

Zulässig ist es, Balkonmöbel oder einen Sonnen- oder Sichtschutzes aufzustellen. Auch hier gilt, dass der Mieter die Verantwortung dafür trägt, dass bei einem Unwetter niemand zu Schaden kommt. Das Anbringen einer Markise bedarf hingegen der Erlaubnis des Vermieters, da diese fest an der Fassade montiert werden muss. (dpa)