Essen. Der Deutsche Stromsteuersatz für private Haushalte beträgt mehr als das 20-fache des EU-Mindeststeuersatzes. Die gesamten staatlichen Abgaben am Strompreis betragen bereits mehr als 50 Prozent. “Viel zu hoch“, findet der Bund der Steuerzahler und fordert eine Senkung der Stromsteuer.
Die Bemühungen der Bundesregierung zu einer Reform des Erneuerbare Energien-Gesetzes (EEG) ist aus Sicht des Bundes der Steuerzahler (BdSt) viel zu zaghaft. Und dieses Zögern schadet den Verbrauchern massiv. Im Zentrum der Kritik ist die EEG-Umlage für Privathaushalte. "Es ist nicht akzeptabel, dass der Strompreis zu mehr als der Hälfte aus Abgaben und Steuern besteht", betonte BdSt-Präsident Reiner Holznagel. Er forderte in diesem Zusammenhang auch eine Senkung der "ohnehin überhöhten Stromsteuer".
Seine Kritik belegt er anhand von Zahlen: Mehr als 1000 Euro zahlt ein Drei-Personen-Haushalt durchschnittlich für Strom in diesem Jahr. Der Strompreis für Haushalte hat sich seit dem Jahr 2000 mehr als verdoppelt. Grund ist vor allem die EEGUmlage, die seit 2009 fast verfünffacht wurde und mittlerweile gut 20 Prozent des Strompreises für Haushalte ausmacht. Ein Drei-Personen-Haushalt mit einem Stromverbrauch von 3500 Kilowattstunden zahlt in diesem Jahr allein 260 Euro (inkl. Mehrwertsteuer) an EEG-Umlage. Im Jahr 2009 waren es lediglich 55 Euro.
Hälfte des Strompreises besteht aus staatlichen Abgaben
Die gesamten staatlichen Abgaben am Strompreis betragen bereits mehr als 50 Prozent. Für einen Drei-Personen-Haushalt sind das durchschnittlich über 500 Euro im Jahr. Einen relevanten Anteil hat daran auch die Stromsteuer. Hier zeigt sich der deutsche Fiskus - so die Kritik - übertrieben ehrgeizig. So beträgt der deutsche Stromsteuersatz für private Haushalte mehr als das 20-fache des EU-Mindeststeuersatzes.
Dort sei also viel Spielraum für eine deutliche Senkung vorhanden. Alternativ könnte auch die Umsatzsteuer auf Strom reduziert werden. Dies wäre aus Sicht des Steuerzahlerbundes sachgerecht, weil es sich bei Strom wie bei Lebensmitteln um ein lebensnotwendiges Gut handele. Dennoch wird Strom mit dem vollen Satz von 19 Prozent und nicht mit dem ermäßigten Satz von sieben Prozent belastet.