Berlin. Seit über einem Jahr dürfen Hausbesitzer selbst entscheiden, welcher Schornsteinfeger zu ihnen kommt. Um den Bezirksschornsteinfeger kommt man jedoch nicht herum. Neue Öfen werden wegen Brandschutzes weiterhin von ihm abgenommen und alle sieben Jahre gewartet.

Hausbesitzer können selbst entscheiden, welchen Schornsteinfeger sie beauftragen. Allerdings bekommen sie immer auch Besuch vom Bezirksschornsteinfeger. Laut der Kehr- und Messpflicht nimmt er neu installierte Öfen ab und inspiziert die Geräte zweimal in einem Zeitraum von sieben Jahren. Darauf weist der Verband Privater Bauherren (VPB) in Berlin hin.

Diese Kontrolle dient dem Brandschutz, und der Hausbesitzer bekommt dafür einen sogenannten Feuerstättenbescheid mit dem Zeitpunkt, wann bestimmte Arbeiten erledigt sein müssen. Diese kann der Hausbesitzer auch einem anderen Schornsteinfeger überlassen, muss diese dem Bezirksbevollmächtigten aber melden. (dpa)