Düsseldorf. Wer noch keinen gültigen Feuerstättenbescheid für seine Heizungsanlage hat, tut gut daran, sich darum zu kümmern. Denn von selbst, wie bis Ende 2012 üblich, kommen Bezirksschornsteinfeger nicht mehr. Seit Jahresbeginn haben Hausbesitzer aber die freie Wahl, wen sie mit der Überprüfung beauftragen.

Wer bislang keinen Feuerstättenbescheid für Ofen und Heizung hat, sollte diesen beim Bezirksschornsteinfeger oder zuständigem Kreisamt anfordern. In dem Papier stehen die Fristen zur Überprüfung der Anlagen, erläutert die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf. Haus- und Wohnungsbesitzer müssen dafür sorgen, dass diese Arbeiten rechtzeitig erledigt werden.

Kaminkehrer rechtzeitig beauftragen

Bis Ende 2012 hat der Bezirksschornsteinfeger dies automatisch ohne Auftrag gemacht. Seit Januar dürfen die Verbraucher allerdings ihren Kaminkehrer für die meisten Arbeiten selbst aussuchen und müssen ihn rechtzeitig beauftragen. Ein gültiger Feuerstättenbescheid muss den Hausbesitzern eigentlich bereits seit Dezember 2012 vorliegen. (dpa/tmn)