Berlin. Hat ein Mieter Zweifel an der Höhe der Betriebskostenabrechnung, darf er vom Vermieter Einsicht in die Unterlagen verlangen. Das schließt auch die Angaben zum Verbrauch der Nachbarn ein. Nur so kann der Mieter prüfen, ob Nachforderungen gerechtfertigt sind, urteilte das Landgericht Berlin.
Mieter haben einen Anspruch darauf zu erfahren, wie viel Heizenergie ihre Nachbarn verbraucht haben. Denn nur so sind sie in der Lage, Angaben zum Gesamtverbrauch in der Betriebskostenabrechnung zu überprüfen, befand das Landgericht Berlin (Az.: 65 S 141/12), wie die Zeitschrift "Das Grundeigentum" (Heft 17/2013) des Eigentümerverbandes Haus & Grund Berlin berichtet. Datenschutzrelevante Angaben in den Unterlagen muss der Vermieter im Zweifel schwärzen.
In dem verhandelten Fall hatte ein Mieter mehrere Einwände gegen eine Betriebskostenabrechnung. Unter anderem wollte er wissen, wie viel Heizenergie die übrigen Mieter verbraucht hatten, weil er die Höhe der Nachforderung anzweifelte. Der Vermieter wollte ihm die Unteragen nicht zur Verfügung stellen. Daher zog der Mieter vor Gericht. Das Amtsgericht gab zunächst dem Vermieter Recht.
Die Berufung hatte allerdings Erfolg: Das Landgericht befand, dass der Vermieter die Einsicht in die Unterlagen gewähren muss. Denn nur so könne ein Mieter auch wirklich prüfen, ob Nachforderungen gerechtfertigt sind. Verweigert der Vermieter die Einsicht, muss der Mieter die Nachforderung nicht in voller Höhe leisten. (dpa)