Berlin. Vermieter müssen laut dem Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland in Berlin dem Mieter alle Wohnungsschlüssel aushändigen. Die Anzahl der Schlüssel sollte auch im Mietvertrag festgehalten werden.l Allerdings sollte für Notfälle oder bei längerer Abwesenheit ein Schlüssel bei einer Vertrauensperson hinterlegt werden.

Bei der Wohnungsübergabe muss der Vermieter dem Mieter sämtliche Schlüssel zur Wohnung überlassen. Darauf weist der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland in Berlin hin. Der Vermieter darf nur dann einen Schlüssel für die Wohnung behalten, wenn der Mieter dies wünscht.

Die Anzahl der Schlüssel, die der Mieter erhält, wird im Mietvertrag oder im Übergabeprotokoll festgehalten. Hierbei sollte für jeden Bewohner der Wohnung ein Schlüssel vorhanden sein. Sollte der Mieter weitere Schlüssel benötigen, kann er diese auf eigene Kosten erstellen lassen. Darüber muss der Vermieter in Kenntnis gesetzt werden.

Der Mieter ist auch berechtigt, Schlüssel dauerhaft an Dritte zu geben. Insbesondere bei längerer Abwesenheit sollte einer Vertrauensperson ein Wohnungsschlüssel gegeben werden, damit diese in der Wohnung nach dem Rechten schauen kann.(dpa)