Berlin. Das Landgericht Berlin entschied in einem Prozess, dass ein Vermieter nicht ohne Zustimmung des Mieters berechtigt ist, Modernisierungsmaßnahmen für das Haus oder die Wohnung zu beginnen. Grund dafür wären laut dem Gericht die erheblichen Störungen für den Mieter während der Bauarbeiten.

Ein Vermieter darf nicht ohne weiteres mit Modernisierungsmaßnahmen beginnen, die den Mieter mit erheblichen Lärm-, Geruchs- und Staubimmissionen belasten. Das berichtet die "Neue Zeitschrift für Miet- und Wohnungsrecht" (Heft 14/2013) unter Berufung auf einen Beschluss des Landgerichts Berlin. Nach Auffassung des Gerichts muss der Vermieter entweder vorher ausdrücklich die Zustimmung des Mieters einholen oder sie notfalls gerichtlich einklagen (63 T 29/13).

Mieter würde in seinem "geschützten Besitz an der Wohnung" erheblich gestört

Das Gericht gab mit seinem Beschluss dem Antrag eines Mieters auf Erlass einer einstweiligen Verfügung statt. Der Vermieter hatte angekündigt, an die Wohnung des Mieters einen Balkon anbauen zu lassen. Der Mieter fürchtete jedoch erhebliche Gebrauchsbeeinträchtigungen seiner Wohnung, insbesondere durch Lärm und Schmutz.

Das Landgericht sah dies ebenso. Der Mieter würde während der Bauarbeiten in seinem "geschützten Besitz an der Wohnung" erheblich gestört. Daher sei ein Vermieter in diesem Fällen nicht berechtigt, eigenmächtig mit den Modernisierungsmaßnahmen zu beginnen. Entweder der Mieter stimme zu oder ein Gericht habe Gelegenheit, die Sache zu prüfen. (dpa)