Berlin. Der Deutsche Mieterbund macht darauf aufmerksam, dass der Vermieter die Mietkaution mit Zins und Zinseszins zurück zahlen muss. Die Rückzahlung muss zügig erfolgen. Nur in Ausnahmefällen darf sechs Monate oder länger geprüft werden, ob etwas von dem Geld einbehalten werden darf.

Die Mietkaution muss der Vermieter mit Zins und Zinseszins zurückzahlen. Die Auszahlung dürfe er auch nicht zu lange hinauszögern, teilt der Deutsche Mieterbund mit.

Nur in Ausnahmen kann er sechs Monate oder länger prüfen, ob er etwas von dem Geld einbehalten darf, zum Beispiel weil der Mieter den Boden beschädigt und nicht repariert hat. Schuldet der ehemalige Bewohner dem Vermieter nur noch das Geld für die Betriebskostenabrechnung, darf der Vermieter höchstens einen Teil der Kaution zurückhalten.

Die Kaution dürfe nicht höher als drei Monatsmieten sein, warnt der Mieterbund. Mieter können die Mietsicherheit in drei Raten zahlen. Die erste müssen sie zu Beginn der Vertragslaufzeit überweisen. (dpa/tmn)