München. Wenn ein Vermieter Wohnungsinteressenten einen nicht unterschriebenen Mietvertrag aushändigt und eine Schufa-Auskunft anfordert, bedeutet dies nicht, dass ein Vertragsabschluss so gut wie sicher ist. Nachdem nun ein Ehepaar auf Schadensersatz klagte, stellte dies das Amtsgericht München klar.

Mietinteressenten sollten ihre alte Wohnung nicht zu schnell kündigen. Denn auch wenn der potenzielle neue Vermieter Schufa-Auskünfte und Gehaltsnachweise anfordert und einen Mietvertragsentwurf verschickt, sind das keine sicheren Hinweise darauf, dass tatsächlich auch ein Mietvertrag geschlossen wird.

Das berichtet die "Neue Juristische Wochenschrift" (Heft 25/2013) unter Berufung auf ein Urteil des Amtsgerichts München (Az.: 423 C 14869/12). Anspruch auf Schadenersatz haben die verhinderten Mieter jedenfalls nicht.

Ehefrau war in der Gewerkschaft

In dem verhandelten Fall hatte ein Ehepaar in München eine Wohnung gesucht. Es wurde auch fündig. Im Rahmen der Vertragsverhandlungen erhielt das Paar einen nicht unterzeichneten Mietvertragsentwurf. Darüber hinaus wurden sie aufgefordert, eine Schufa-Auskunft und Gehaltsnachweise einzureichen. Wenige Wochen später wurde ihnen aber mitgeteilt, dass sie die Wohnung nun doch nicht erhalten.

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Daraufhin machten sie Schadenersatzansprüche geltend, weil sie ihre alte Wohnung bereits gekündigt hatten. Schließlich sei der Eindruck erweckt worden, dass der Abschluss des Mietvertrags nur noch eine Formsache sei. Außerdem habe man die Wohnung wahrscheinlich deshalb nicht erhalten, weil die Ehefrau in der Gewerkschaft sei. Niemand dürfe aber wegen seiner Weltanschauung benachteiligt werden.

Kein Eindruck, dass der Vertragsschluss sicher sei

Das Amtsgericht München wies die Klage ab: Dem Ehepaar stehe kein Anspruch auf Schadensersatz zu. Denn hier sei nicht der Eindruck erweckt worden, dass der Vertragsschluss sicher sei. Das Argument, die Gewerkschaftszugehörigkeit habe zur Ablehnung geführt, wollte die Richterin auch nicht geltenlassen. Dies hätten die Kläger nicht belegen können. (dpa)