Essen. Den Schulabschluss in der Tasche, die Welt zu Füßen: Für viele Studenten oder Azubis steht nun der Auszug aus dem Kinderzimmer an. Der Deutsche Mieterbund und Isabell Pohlmann, Verfasserin des Ratgebers der Verbraucherzentrale „Endlich erwachsen“, haben nützliche Tipps.

Den Schulabschluss in der Tasche, die Welt zu Füßen: Für viele Studenten oder Azubis steht nun der Auszug aus dem Kinderzimmer an. Experten haben nützliche Tipps.

Die Wohnung 

Damit die Traumwohnung auch noch auf den zweiten Blick eine ist, gilt: Bei aller Euphorie aufmerksam bleiben! Den besten ersten Eindruck gibt es bei Tageslicht. Nicht nur, weil man sieht, wie hell die Wohnung ist, sondern weil Mängel so schön ausgeleuchtet werden.

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An Wochentagen erhält man einen besseren Eindruck von der Umgebung, etwa von der Parkplatzsituation und vom Lärmpegel. Weitere Tipps: Zollstock mitnehmen, um Stellflächen für Möbel beurteilen zu können. Testen, ob Fenster richtig schließen und die Heizung aufdrehen, um zu hören, ob sie geräuschlos warm wird.

Es macht einen Unterschied, ob man die Wohnung mit einem Makler oder dem Vermieter besichtigt. Der Makler will einen Abschluss, der Vermieter achtet auch auf den Charakter. Da Studenten und Auszubildende meistens keinen Gehaltsnachweis erbringen können, können Eltern mit einer Mietbürgschaft helfen, rät der deutsche Mieterbund. Dabei legen Eltern in einem Schreiben fest, bis zu welcher Höhe sie die Miete im Notfall übernehmen würden. Die Miete samt Nebenkosten sollte höchstens ein Drittel der Monatseinnahmen betragen.

Der WG-Mietvertrag 

Ein Zimmer in einer Wohngemeinschaft ist oft die günstigste Variante. Laut Deutschem Mieterbund ist im Mietvertrag der Hinweis sinnvoll, dass an eine Wohngemeinschaft vermietet wurde. So können WG-Mitglieder problemlos ausgetauscht werden.

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Hat man sich für ein Zimmer entschieden, gibt es drei Arten von Mietverträgen: Zum einen kann ein Bewohner als Hauptmieter fungieren. Die anderen erhalten Untermietverträge. Der Hauptmieter trägt die Verantwortung für vertragliche Pflichten und die pünktliche Überweisung der kompletten Miete. Der Hauptmieter kann allerdings auch die Wohnung kündigen, ohne mit seinen Mitbewohnern zu sprechen. Zusätzliche Klauseln im Vertrag verhindern das. Es können auch alle Bewohner als Hauptmieter im Vertrag stehen. Sie sind gleichermaßen verantwortlich.

Bei der dritten Variante schließt jeder Mieter einen eigenständigen Vertrag mit dem Vermieter über den von ihm genutzten Raum ab. Somit ist er nur für sich selbst verantwortlich. Der Nachteil ist allerdings, dass der Vermieter ohne Absprache mit WG-Bewohnern Zimmer vergeben kann.

Die Versicherung 

„Wichtig ist auf jeden Fall eine Privathaftpflichtversicherung“, rät die Ratgeber-Autorin Isabell Pohlmann. Wenn Eltern diese Versicherung hätten, seien Kinder darüber auch zumindest bis zum Ende der ersten Ausbildung geschützt.

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Das kann auch für die Hausratversicherung gelten: „Wenn Studenten und Azubis zwar ihr erstes WG-Zimmer oder ihre erste Wohnung beziehen, ihren Lebensmittelpunkt aber noch im Elternhaus haben, gilt der Hausratschutz der Eltern auch für die neuen vier Wände.“ Eine Berufsunfähigkeitsversicherung sei sinnvoll, aber teuer.

Die Finanzen 

„Bei den Finanzen sollte man den Überblick über die Einnahmen und Ausgaben behalten“, sagt Expertin Pohlmann. Vor allem in den ersten Wochen kann da ein klassisches Haushaltsbuch helfen, in dem man zumindest alle monatlichen Ausgaben notiert. Zu diesen Posten gehören Miete, Telefon und Internet, Strom und Heizung, Essen und Trinken und alles, was im Haushalt regelmäßig gebraucht wird. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, notiert auch, mit wie viel die Freizeit wie Kino- und Kneipenbesuche zu Buche schlägt.

Wichtig ist ein finanzielles Polster für Notfälle, damit eine kaputte Waschmaschine nicht zum ernsten Problem wird. Die Expertin rät, dafür nicht den Dispo des Girokontos auszuschöpfen. „Auch wenn es bequem erscheinen mag: Die Zinsen, die die Bank dafür verlangt, sind hoch.“

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Und der vielleicht wichtigste Tipp zu guter Letzt: Eltern können hilfreich sein. Das gilt nicht nur für Finanzen, Bürgschaften, Behördengänge oder Anträge. Auch sie hatten mal ihre erste eigene Wohnung und wissen vielleicht noch genau, worauf sie damals besser hätten achten sollen.

Pflichten und Verträge
 

Wer umgezogen ist, muss sich beim Einwohnermeldeamt ummelden. Die Frist beträgt bei den meisten Ämtern eine Woche. Später können Strafgelder bis zu 500 Euro fällig werden. Auf den Internetseiten der Einwohnermeldeämter steht, was benötigt wird.

Selbst abschließen muss man einen Vertrag mit einem Stromversorger. Wenn man alleine wohnt, kommen eventuell noch Verträge für Internet, Telefon und Fernsehen dazu. In WGs gibt es oft bei diesen Verträgen Gemeinschaftslösungen.