Köln. Wer berufsbedingt umziehen muss, hat keinen Anspruch auf die Übernahme der dadurch entstehenden Kosten. Angestellte sollten sich in der Personalabteilung erkundigen. Selbst wenn es in einem Unternehmen gar keine Regeln für Umzüge gibt, lohnt es sich, nachzufragen.
Arbeitnehmer haben grundsätzlich kein Anrecht darauf, dass ihr Arbeitgeber für einen berufsbedingten Umzug aufkommt. "Es gibt keine gesetzliche Regelung dafür", sagt Nathalie Oberthür, Fachanwältin für Arbeitsrecht in Köln. Dabei sei es egal, ob der Arbeitnehmer wegen einer neuen Aufgabe umziehen muss oder eine ganze Abteilung den Standort wechselt.
Trotzdem blieben Angestellte selten auf den Kosten eines Umzugs sitzen. Oft sei im Arbeitsvertrag, im Tarifvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung eine Beteiligung des Unternehmens an derartigen Umzugskosten vorgesehen. Angestellte sollten sich in der Personalabteilung erkundigen.
Nachfragen lohnt sich immer
Bei größeren Umstrukturierungen gebe es häufig einen Sozialplan. Dieser regelt eventuell auch, in welchem Umfang sich der Arbeitgeber an den Umzügen seiner Mitarbeiter beteiligt. Selbst wenn es in einem Unternehmen gar keine Regeln für Umzüge gibt, lohnt es sich, nachzufragen. Nach Oberthürs Erfahrung beteilige sich der Arbeitgeber meist an den Ausgaben. (dpa)