Essen. . Straßenbäume müssen laut eines Urteils nicht aufgrund einzelner allergisch reagierender Anwohner gefällt werden. Das Gemeinwohl stehe im Vordergrund. Anwohnern könne zugemutet werden, sich in der Blütezeit wenig draußen aufzuhalten. Erst recht, wenn die Bäume schon standen, als sie das Haus bezogen.
Wer allergisch gegen Birkenpollen ist und – ausgerechnet – im Birkenweg wohnt, kann von der Stadt nicht verlangen, dass zur Linderung seiner Beschwerden die am Straßenrand stehenden Birken gefällt werden.
Das hat nun in einem aktuellen Fall, auf den der Infodienst Recht und Steuern der LBS hinweist, das Verwaltungsgericht in Neustadt an der Weinstraße geurteilt. Die von der Stadt vor langer Zeit gepflanzten 30 Birken dürfen also stehen bleiben. Ein Anwohnerehepaar versuchte auf gerichtlichem Wege das Fällen der Bäume zu erreichen. Durch ihre Allergie und die Birken sei das Grundstück in der kritischen Zeit kaum noch zu nutzen, begründeten sie ihr Ansinnen.
Gemeinwohlgedanken abwägen
Ein Fällen erspare schließlich nicht nur ihnen, sondern auch vielen anderen Allergikern die Behandlung mit Medikamenten und Kortisonspritzen. Die Gemeinde lehnte jedoch ab und ersetzte lediglich kranke Bäume durch andere Sorten. Ein kompletter Austausch komme nicht in Frage. Das zuständige Verwaltungsgericht hielt die geforderte drastische Maßnahme ebenfalls für übertrieben. Zwar müsse sich ein Anwohner nicht alles bieten lassen, was von außen auf sein Grundstück einwirke.
Aber bei diesen Birken sei von einem „vernünftigen Gemeinwohlgedanken“ auszugehen. Die individuelle gesundheitliche Disposition eines einzelnen könne nicht zählen, sondern nur die Bedürfnisse eines durchschnittlich empfindlichen Menschen. Wäre man der Argumentation der Kläger nachgekommen, so das Gericht, dann müssten viele Straßenbäume in Deutschland gefällt werden, denn praktisch überall wohne ein Allergiker.