Berlin. Für einkommensschwache Familien sind hohe Mietkosten oft eine sehr große Belastung. Diese Haushalte können aber finanzielle Unterstützung bekommen. In ihrer jeweiligen Stadt- oder Gemeindeverwaltung können die Bedürftigen einen Antrag auf Wohngeld stellen.
Haushalte mit besonders niedrigem Einkommen können Wohngeld zur finanziellen Unterstützung bekommen. Dazu müssen sie einen Antrag bei ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung stellen, erklärt Dietmar Wall vom Deutschen Mieterbund. Die Formulare gibt es häufig im Internet. Mieter erhalten das Wohngeld als sogenannten Mietzuschuss. Bedürftige Eigentümer bekommen einen Lastenzuschuss.
"Es ist nicht immer einzuschätzen, ob man wohngeldberechtigt ist", sagt Wall. Die gesetzlichen Voraussetzungen seien teils kompliziert. "Ich würde erst einmal einen Antrag stellen und schauen, was dabei herauskommt", rät der Jurist. Die zuständige Verwaltung prüft den Antrag und entscheidet. Wie lange sie für die Bearbeitung des Antrags braucht, sei unterschiedlich.
Höchstbetrag ist abhängig von der Mietstufe der Gemeinde
Antragsteller müssen Verdienstbescheinigungen und Nachweise über alle zu versteuernden Einkünfte aller Personen im Haushalt vorlegen, erklärt Wall. Außerdem sind der Mietvertrag und eine Bescheinigung des Vermieters nötig, aus der die Fläche der Wohnung hervorgeht. Je nach individueller Haushaltssituation kann die Behörde weitere Unterlagen und Nachweise verlangen.
Der gezahlte Höchstbetrag an Wohngeld hängt Wall zufolge von der Mietstufe der Gemeinde ab. Laut einer Studie des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) lag der durchschnittliche Mietzuschuss 2011 bei 112 Euro im Monat. Wer bereits Arbeitslosengeld II oder andere Transferleistungen bezieht, hat keinen zusätzlichen Anspruch auf Wohngeld.
Mietkosten sorgen für finanzielle Engpässe
Wegen hoher Mietkosten rutschen einkommensschwache Familien laut einer aktuellen Studie der Bertelsmann-Stiftung in vielen größeren deutschen Städten unter Hartz-IV-Niveau. In 60 der 100 größten Städte haben sie nach Abzug der Miete im Schnitt weniger Geld zur Verfügung als den Hartz-IV-Regelsatz von 1169 Euro im Monat. (dpa)