Essen. . Die Zahl der Wohngeld-berechtigten Haushalte in Nordrhein-Westfalen ist im Jahr 2012 massiv gesunken. Der Mieterbund NRW beobachtet diese Entwicklung mit Sorge und fordert eine Reform des Wohngeldes. So müsse zum Beispiel der Heizkostenzuschuss wieder eingeführt werden.

Die Zahl der Wohngeldempfänger ist in Nordrhein-Westfalen deutlich zurückgegangen. 151.100 Haushalte bezogen Ende 2012 diese Unterstützung. Das waren mehr als 10,3 Prozent weniger als im Vorjahr, wie das Landesamt für Statistik gestern vorrechnete. Vor allem Rentner und Familien mit Kindern erhalten Wohngeld.

92 Prozent der berechtigten Haushalte bekamen das Wohngeld als Zuschuss zur Miete – im Schnitt eine Summe von 119 Euro. 8 Prozent erhielten es als „Lastenzuschuss“, weil sie Wohneigentum nutzen. Hier wurden durchschnittlich 169 Euro gezahlt. Unterm Strich liegen die Summen auf Vorjahresniveau. Neben den 151.100 „reinen Wohngeld-Haushalten“ gibt es Haushalte, in denen Unterstützungsberechtigte mit Leuten zusammenleben, die keinen Wohngeldanspruch haben. Auch hier ist die Zahl deutlich gesunken auf zuletzt 21.700 Haushalte (minus 29,7 Prozent).

Reform des Wohngeldes gefordert

Steigende Nebenkosten und Mieten, aber weniger Wohngeldempfänger – wie passt das zusammen? Der Mieterbund NRW beobachtet die Entwicklung mit Sorge. Nach Ansicht von Geschäftsführerin Silke Gottschalk geht die Sozialleistung Wohngeld mittlerweile an vielen Bedürftigen vorbei: „Ende 2010 wurde die Heizkostenkomponente gestrichen. Das war genau das falsche Signal“, meinte Gottschalk im Gespräch mit unserer Zeitung.

Der Mieterbund fordert eine Reform des Wohngeldes: „Dazu müssen Einkommensgrenzen und Höchstbeträge angepasst und das Wohngeld um mindestens 10 Prozent angehoben werden.“ Zudem, so Gottschalk weiter, müsse nicht nur der Heizkostenzuschuss wieder eingeführt werden; nötig sei eine „Energiekostenkomponente, die neben der Heizung auch den Strom berücksichtige.

Das Statistische Landesamt hat einen Wohngeldrechner entwickelt. Mit ihm können Haushalte unverbindlich prüfen, ob ein Anspruch besteht.